Wie schreibt man Cannabis oder Marihuana?
Zunächst sollte man sich immer mit der Terminologie eines Begriffs auseinandersetzen. Sehr viele Patienten aber auch Interessierte standen bestimmt schon einmal vor dem Problem, dass Sie eigentlich nicht wissen, wie man das Wort „Cannabis“ oder Marihuana
schreibt.
Häufig bemerken wir falsche Schreibweisen wie „Canabis“, „Canna“, „Canabies“, „Canabiss“, „Marihuanas“, oder „Mariuana“.
Umgangssprachlich haben sich in den letzen Jahren einige neue Wörter für Cannabis etabliert. Einige Beispiele sind „Bubatz“, „Ott“, „Weed“, „Ganja“, „Grün“, „Pott“, „Dope“, „Hash“.
Wie im Titel schon angemerkt lautet die richtige Schreibweise „Cannabis“ oder „Marihuana„.
Woher kommt die Cannabis Pflanze?
Als Nutz- und Heilpflanze besitzt Cannabis eine Jahrtausend alte Tradition und gehört zu den ältesten bekannten Rauschmitteln der Geschichte. Schon 3.000 Jahre v. Chr baute die Chinesische Bevölkerung Hanf an, dieser wurde zunächst für die Herstellung von Kleidern, Papier und Seilen für den Schiffsbau verwendet. Seit etwa 2.000 Jahre v. Chr. benutzte man Hanf auch als Heilmittel. Über Indien und den Nahen Osten fand Cannabis schließlich den Weg nach Europa und wurde von dort aus bis nach Nord- und Südamerika verbreitet. Hier benutzte man die Pflanze vor allem als Rohstoff für Seile, Papier, Nahrungsmittel oder als Baustoff.
Aufgrund der psychoaktiven Wirkung etablierte sich Cannabis als Rauschmittel zunächst in Indien, wo es bei bestimmten kultischen Ritualen einbezogen wurde. Als Heilmittel wurde Cannabis in der frühen Geschichte gegen Lepra, Durchfall und Fieber sowie als Beruhigungs- und Betäubungsmittel eingesetzt. Allerdings trat mit der weltweiten Verbreitung der Pflanze ihre berauschende Wirkung immer mehr in den Vordergrund.
Die Verbreitung des Islams und das damit verbundene Alkoholverbot festigte zunächst vor allem in den islamischen Ländern ihre Bedeutung als Rauschdroge, die sie bis heute innehat. In Europa, wo Hanf lange Zeit als Kulturpflanze eine wichtige Rolle zur Fasergewinnung spielte, wurde die Rauschwirkung bestimmter Sorten im 19. Jahrhundert bekannt. Der Konsum breitete sich hier jedoch vor allem in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts aus. So wurde Haschisch in Deutschland das nach Alkohol und Nikotin am meisten konsumierte Rauschmittel.
Die bedeutendsten Anbaugebiete für die Haschischproduktion liegen heute im Nahen und Mittleren Osten (Türkei, Libanon, Afghanistan, Pakistan) sowie in Thailand und Nepal, während Marihuana überwiegend aus lateinamerikanischen und karibischen Ländern, zum Teil auch aus Ghana, nicht zuletzt auch aus den Niederlanden und Deutschland stammt.
Heutzutage kommt Cannabis auch in verschiedenen Bereichen der Schmerztherapie zum Einsatz und der Stellenwert von Cannabis in der Medizin und Therapie wächst stetig.
Was ist Cannabis und wie wirkt es?
Cannabis ist der lateinische Begriff für Hanf. Seit Jahrtausenden nutzen Menschen diese Pflanze: Aus den Fasern stellt man Seile her, aus den Samen Öl. Aus den getrockneten Blüten und Blättern lassen sich die Rauschmittel Haschisch und Marihuana gewinnen. Seit einiger Zeit wird auch die medizinische Wirkung von Cannabis stärker erforscht.
Die medizinischen Wirkungen von Hanf gehen vor allem auf die Inhaltsstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) zurück. THC wirkt berauschend und entspannend, es kann Brechreiz dämpfen. CBD wirkt angstlösend und kann Entzündungen hemmen.
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Welche Regeln gelten bei der Verordnung von Cannabis?
Seit 2017 übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kosten für Cannabis-Arzneimittel. Dafür gelten strenge Voraussetzungen:
- Es liegt eine schwere Erkrankung vor.
- Eine anerkannte medizinische Behandlung steht nicht zur Verfügung oder ist nach ärztlicher Einschätzung nicht möglich.
- Es gibt eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht, dass sich der Krankheitsverlauf oder starke Beschwerden spürbar bessern.
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, beurteilt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Vor der ersten Verordnung müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung einholen. Dann erhalten Sie in der Arztpraxis ein sogenanntes Betäubungsmittel-Rezept.
Wann kommt man für eine Cannabis Therapie in Frage?
Unter anderem bei folgenden Krankheiten oder Beschwerden wurde Cannabis untersucht:
- dauerhafte (chronische) Schmerzen
- Muskelkrämpfen bei multipler Sklerose oder Lähmung der Beine
- Übelkeit und Erbrechen, zum Beispiel als Folge einer Chemotherapie
- ungewollter Gewichtsverlust, zum Beispiel als Folge von AIDS
Ob Cannabis bei diesen Beschwerden für Sie in Betracht kommt, hängt davon ab, welche anderen Behandlungen möglich wären und ob das Risiko für Nebenwirkungen vertretbar erscheint.
Cannabis erhalten Sie meist zusätzlich zu den Medikamenten, die Sie bereits einnehmen, nicht stattdessen. Es wurde nur als zusätzliches Medikament untersucht.
Ist Cannabis überhaupt wirksam?
Bislang gibt es nicht genügend gute Studien, so dass man nicht sicher beurteilen kann, wie wirksam Cannabis ist. Bei dauerhaften Schmerzen, Muskelkrämpfen, Übelkeit oder Gewichtsverlust legen Studien nahe, dass THC-haltige Medikamente Beschwerden lindern können. Allerdings war die beobachtete Wirkung dabei meist eher gering. Cannabis hilft nicht gegen plötzliche Beschwerden. Es braucht eine Weile, bis es wirkt. Bei folgenden Krankheiten konnte Cannabis bislang nicht helfen: entzündliche Darm-Erkrankungen, Parkinson, Bewegungsstörungen, Zittern, Chorea Huntington (eine seltene Erbkrankheit) oder Blasenschwäche als Folge von multipler Sklerose. Zu anderen Erkrankungen fehlen gute Studien. Cannabidiol ist für eine seltene Form der Epilepsie zugelassen, wird aber aktuell als Hilfe bei vielen Beschwerden beworben. Derzeit gibt es keine ausreichenden Hinweise, dass es dagegen wirkt.
Welche Nebenwirkungen gibt es?
Zu den häufigsten Nebenwirkungen von Cannabis gehören Müdigkeit und Konzentrations-Schwäche. Außerdem kann es zu folgenden Beschwerden kommen: Stimmungs-Schwankungen, Schwindel, Mundtrockenheit, trockenes Auge, Muskelschwäche, gesteigerter Appetit, Herzrasen, plötzlicher Blutdruckabfall und Herzbeschwerden. Lebensbedrohliche Komplikationen wurden nach medizinischem Einsatz von Cannabis bislang nicht berichtet. Cannabis erhöht das Risiko, psychisch krank zu werden und Wahnvorstellungen (Psychose) zu entwickeln. Etwa jeder Dritte bricht die dauerhafte Behandlung mit Cannabis wegen Nebenwirkungen ab.
Wer über längere Zeit Cannabis einnimmt, wird unempfindlich gegenüber vielen seiner Wirkungen. Man spricht von Toleranz. Wer Cannabis dann plötzlich absetzt, kann Entzugs-Erscheinungen bekommen.
Nehmen Sie Cannabis nicht, wenn Sie schwanger sind oder bereits eine Psychose oder andere schwere seelische Erkrankungen hatten. Vorsicht ist bei schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen geboten.
Welche Cannabis-Mittel gibt es?
Der Arzt oder die Ärztin kann unterschiedliche Arten von Cannabis-Mitteln verordnen:
- Die Wirkstoffe Nabilon und Nabiximols gibt es als Fertig-Medikamente in der Apotheke, als Kapseln beziehungsweise als Mund-Spray.
- Der Wirkstoff Dronabinol steht in Deutschland als sogenanntes Rezeptur-Arzneimittel zur Verfügung. Das Mittel wird also für Sie persönlich in der Apotheke zubereitet, meist als ölige Tropfen, die Sie einnehmen.
- Des Weiteren gibt es Medizinal-Hanf in Form von getrockneten Blüten oder Pflanzen-Extrakt. Beides muss erhitzt werden, damit die Inhaltsstoffe wirken. Dafür eignet sich ein Verdampfer.
Eine detaillierte Liste der meisten Cannabis Präparate finden Sie hier…
Macht Cannabis als Medizin abhängig oder süchtig?
Die Beipack-Zettel der Cannabis-Medikamente führen Abhängigkeit als mögliche Nebenwirkung auf. Die vorliegenden Daten erlauben keine Aussagen darüber, ob Cannabis-Medikamente süchtig machen in den Mengen, die in Studien untersucht wurden. Bislang sind solche Fälle nicht bekannt. Das kann auch daran liegen, dass die meisten Studien nicht lang genug dauerten.
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Grundsätzlich können die Kosten für den Einsatz von medizinischem Cannabis durch die Krankenkassen übernommen werden (siehe hierzu § 31 SGB V), eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse sollte vor der Verordnung jedoch eingeholt werden. Dies ist allerdings keine Voraussetzung für die Verordnung von medizinischen Cannabisprodukten.
Da aber viele Patientinnen und Patienten durch Erkrankungen, gesetzliche Zuzahlungspflicht und weitere Folgekosten finanziell bereits sehr belastet sind, sollte im Ablehnungsfall das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Krankenkasse gesucht werden um eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen.
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Darf ich selbst Cannabispflanzen anbauen?
Viele chronisch kranke Menschen versprechen sich von Cannabis eine große Hilfe oder Erleichterung. Bei Cannabis für medizinische Therapien muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen „legalem Cannabisanbau“ und „legalem Erwerb von Cannabis“.
Der Anbau von Cannabispflanzen ist in Deutschland weiterhin illegal. Das Anbaumonopol liegt ausschließlich beim Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte, dieses hat im Mai 2019 alle Zuschläge für den Anbau von medizinischem Cannabis vergeben.
In Härtefällen jedoch, so zum Beispiel bei finanziell nicht tragbaren Kosten durch den Erwerb von Cannabis in der Apotheke und fehlender Übernahme durch die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung), können Einzelgenehmigungen an Privatpersonen vergeben werden. Dies ist allerdings meist nur über den Klageweg möglich, somit mit weiteren Kosten verbunden und nur mit geringer Aussicht auf Erfolg. (Siehe hierzu die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 3 C 10.14).
Was empfehlen Fachleute oder Experten für Cannabis?
- Wenn bei Ihnen aus medizinischen Gründen Cannabis in Frage kommt, bieten Fertig- oder Rezeptur-Arzneimittel zu Beginn der Therapie eine gute Einstellmöglichkeit. Falls diese nicht anschlagen sollten, bieten die Blüten und Extrakte über ein Vollumfänglichere Therapieoption aufgrund des Entourage-Effekts. Allerdings schwanken diese natürlichen Präparate in ihrer Zusammensetzung und Wirksamkeit.
- Wegen der schädlichen Wirkung raten Fachleute davon ab, Blüten als Joint zusammen mit Tabak zu rauchen oder Cannabis-Tropfen in Liquids zu mischen.
- Zum Anfang einer Behandlung oder wenn die Dosis neu eingestellt wird, sollten Sie nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.
März 2020, herausgegeben von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung