Kurz erklärt
Die Situation von Medizinalcannabis in Deutschland ist gerade in Bewegung: Nach der großen Reform 2024 wird das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) schon wieder nachgeschärft – mit deutlichen Folgen für Telemedizin, Versand und Apotheken. Hier ein kompakter Überblick über den Stand der Dinge, die letzten zwei Monate und den Ausblick.
1. Rückblick: Wo stehen wir seit CanG & MedCanG?
Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das Cannabisgesetz (CanG). Parallel dazu wurde der Bereich Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst und im eigenständigen Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt. Ziele waren unter anderem:
- Entbürokratisierung der Therapie mit Cannabis
- Liberalisierung von Anbau und Import
- Stärkung des ärztlichen Entscheidungsspielraums
Wichtig: Fachanalysen zeigen, dass die Importe von Medizinalcannabis im zweiten Halbjahr 2024 gegenüber dem ersten Halbjahr um rund 170 % zugelegt haben, während die Zahl der GKV-Verordnungen nur moderat anstieg.
2. Der neue Gesetzentwurf: Was die Bundesregierung ändern will
Als Reaktion hat das Bundesgesundheitsministerium im Sommer 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt. Am 8. Oktober 2025 beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf.
Strengere Regeln für die Verordnung
Die erste Verordnung von Medizinalcannabis soll nur nach persönlicher körperlicher Untersuchung zulässig sein. Reine Online-Erstkonsultationen wären damit ausgeschlossen.
Verbot des Versandhandels
Cannabisblüten und -extrakte sollen nicht mehr per Versand abgegeben werden dürfen, sondern nur noch in der Präsenzapotheke.
Preisregulierung und Wirtschaftlichkeit
Die Arzneimittelpreisverordnung soll angepasst werden, um die Vergütung der Apotheken beim Umgang mit Cannabisblüten neu zu regeln.
Warum das wichtig ist
Für Patient:innen
Kurzfristig ändert sich nichts. Solange die Gesetzesänderung nicht beschlossen ist, gelten die bisherigen MedCanG-Regeln.
Für Apotheken
Versandapotheken müssen sich auf das Szenario einstellen, dass der Versand mittelfristig ganz oder teilweise wegfallen kann.
Für Ärzt:innen
Dokumentation, Indikationsstellung und Therapiebegründung stehen verstärkt im Fokus. Praxen mit telemedizinischem Angebot sollten frühzeitig überlegen, wie sie eine verpflichtende persönliche Erstvorstellung integrieren könnten.
Positionen im Vergleich
ABDA & Bundesärztekammer
- Befürworten Verbot des Versandhandels
- Fordern persönliche Erstuntersuchung
- Stellen medizinischen Nutzen teils kritisch infrage
Patienten- & Branchenverbände
- Warnen vor Versorgungslücken auf dem Land
- Kritisieren pauschale Verbote
- Fordern differenzierte Regelungen statt Verbote
Denkbare Szenarien
Gesetz wird wie geplant beschlossen
Pflicht zur persönlichen Erstuntersuchung, Verbot des Versandhandels, neue Preis- und Dokumentationsregeln.
Gesetz wird im Ausschuss entschärft
Zulassung strukturierter Telemedizin unter Qualitätsvorgaben, Ausnahmen für ländliche Räume.
Verfahren verzögert sich
Bei Konflikten innerhalb der Koalition oder zusätzlichem Klärungsbedarf zu verfassungs- oder europarechtlichen Fragen.
Häufige Fragen
Fazit
Nach der Liberalisierung 2024 folgt nun eine Phase der Nachsteuerung, in der Politik, Fachverbände und Branche darum ringen, wie ein verantwortlicher, aber praxistauglicher Rahmen für Medizinalcannabis aussehen soll.
Zentraler Konfliktpunkt ist der Umgang mit Telemedizin und Versand – also mit Strukturen, die vielen Patient:innen überhaupt erst Zugang zu spezialisierter Behandlung ermöglichen. Wie stark der Gesetzgeber am Ende reguliert, entscheidet sich in den kommenden Monaten.
Ablauf im Überblick

Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit – Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss
- Bundesregierung – Informationsseite "Medizinal-Cannabis"
- Haufe Fachverlag – Analyse zu Marktentwicklung und Importzahlen
- DeutschesApothekenPortal – Stellungnahme der ABDA
- Apotheke Adhoc – Berichterstattung zu Medizinalcannabis


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