Cannabis auf Rezept 2026: Was bisher geschah, wo wir stehen und wie es weitergeht

Kurz erklärt

Die Situation von Medizinalcannabis in Deutschland ist gerade in Bewegung: Nach der großen Reform 2024 wird das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) schon wieder nachgeschärft – mit deutlichen Folgen für Telemedizin, Versand und Apotheken. Hier ein kompakter Überblick über den Stand der Dinge, die letzten zwei Monate und den Ausblick.

1. Rückblick: Wo stehen wir seit CanG & MedCanG?

Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das Cannabisgesetz (CanG). Parallel dazu wurde der Bereich Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst und im eigenständigen Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt. Ziele waren unter anderem:

  • Entbürokratisierung der Therapie mit Cannabis
  • Liberalisierung von Anbau und Import
  • Stärkung des ärztlichen Entscheidungsspielraums

Wichtig: Fachanalysen zeigen, dass die Importe von Medizinalcannabis im zweiten Halbjahr 2024 gegenüber dem ersten Halbjahr um rund 170 % zugelegt haben, während die Zahl der GKV-Verordnungen nur moderat anstieg.

2. Der neue Gesetzentwurf: Was die Bundesregierung ändern will

Als Reaktion hat das Bundesgesundheitsministerium im Sommer 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt. Am 8. Oktober 2025 beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf.

Strengere Regeln für die Verordnung

Die erste Verordnung von Medizinalcannabis soll nur nach persönlicher körperlicher Untersuchung zulässig sein. Reine Online-Erstkonsultationen wären damit ausgeschlossen.

Verbot des Versandhandels

Cannabisblüten und -extrakte sollen nicht mehr per Versand abgegeben werden dürfen, sondern nur noch in der Präsenzapotheke.

Preisregulierung und Wirtschaftlichkeit

Die Arzneimittelpreisverordnung soll angepasst werden, um die Vergütung der Apotheken beim Umgang mit Cannabisblüten neu zu regeln.

Warum das wichtig ist

Für Patient:innen

Kurzfristig ändert sich nichts. Solange die Gesetzesänderung nicht beschlossen ist, gelten die bisherigen MedCanG-Regeln.

Für Apotheken

Versandapotheken müssen sich auf das Szenario einstellen, dass der Versand mittelfristig ganz oder teilweise wegfallen kann.

Für Ärzt:innen

Dokumentation, Indikationsstellung und Therapiebegründung stehen verstärkt im Fokus. Praxen mit telemedizinischem Angebot sollten frühzeitig überlegen, wie sie eine verpflichtende persönliche Erstvorstellung integrieren könnten.

Positionen im Vergleich

ABDA & Bundesärztekammer

  • Befürworten Verbot des Versandhandels
  • Fordern persönliche Erstuntersuchung
  • Stellen medizinischen Nutzen teils kritisch infrage

Patienten- & Branchenverbände

  • Warnen vor Versorgungslücken auf dem Land
  • Kritisieren pauschale Verbote
  • Fordern differenzierte Regelungen statt Verbote

Denkbare Szenarien

1

Gesetz wird wie geplant beschlossen

Pflicht zur persönlichen Erstuntersuchung, Verbot des Versandhandels, neue Preis- und Dokumentationsregeln.

2

Gesetz wird im Ausschuss entschärft

Zulassung strukturierter Telemedizin unter Qualitätsvorgaben, Ausnahmen für ländliche Räume.

3

Verfahren verzögert sich

Bei Konflikten innerhalb der Koalition oder zusätzlichem Klärungsbedarf zu verfassungs- oder europarechtlichen Fragen.

Häufige Fragen

Nein, es gibt noch keine endgültige Gesetzesänderung. Das Verfahren befindet sich im Ausschussstadium. Die bisherige Rechtslage gilt weiter.
Ja, telemedizinische Angebote und Versand von Medizinalcannabis sind weiterhin möglich, sofern die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
In Fachkreisen wird damit gerechnet, dass der Gesetzgebungsprozess – sofern kein kompletter Neustart erfolgt – im Laufe des ersten Halbjahrs 2026 abgeschlossen werden könnte. Das ist eine Einschätzung, keine garantierte Zeitangabe.
Kurzfristig ändert sich nichts für Sie. Halten Sie die Kommunikation mit Ihrer behandelnden Praxis und Apotheke im Blick – dort erfahren Sie am schnellsten, ab wann sich Abläufe konkret ändern.

Fazit

Nach der Liberalisierung 2024 folgt nun eine Phase der Nachsteuerung, in der Politik, Fachverbände und Branche darum ringen, wie ein verantwortlicher, aber praxistauglicher Rahmen für Medizinalcannabis aussehen soll.

Zentraler Konfliktpunkt ist der Umgang mit Telemedizin und Versand – also mit Strukturen, die vielen Patient:innen überhaupt erst Zugang zu spezialisierter Behandlung ermöglichen. Wie stark der Gesetzgeber am Ende reguliert, entscheidet sich in den kommenden Monaten.

Ablauf im Überblick

Timeline: Medizinalcannabis Gesetzgebung

Quellen

MedCanG Medizinalcannabis Telemedizin Versandverbot Gesetzgebung 2026 Cannabis Therapie
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