Legalisierung Schweiz: Cannabis in Social Clubs & Apotheken 2022

Bern, die Schweiz ist bei der möglichen Legalisierung von Cannabis schon einen Schritt weiter als Deutschland.

Vor einem Jahr wurde das Betäubungsmittelgesetz angepasst. Nun beginnen 2022 in mehreren Großstädten Pilotprojekte, bei denen Cannabis zu Genusszwecken verkauft wird.

Parallel will das Parlament das Verbot von Cannabis aufheben und arbeitet daran, Anbau, Handel und Konsum neu zu regeln. Bei der Stadt Zürich können sich bis Ende dieses Jahres Apotheken und Clubs melden, die an dem Pilotversuch „Züri Can – Cannabis mit Verantwortung“ teilnehmen wollen. Teilnehmer müssen volljährig sein.

Anbau, Handel und Konsum wird legalisiert

„Cannabis soll nicht mehr verboten sein, sondern Anbau, Produktion, Handel und Konsum sollen umfassend neu geregelt werden“, schrieb das Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit in der zweiten Parlamentskammer, dem Ständerat, im Oktober. Der Nationalrat soll nun ein Gesetz zur Entkriminalisierung von Cannabis ausarbeiten.

Die Abgabe von medizinischem Cannabis per Rezept ist seit langem in der Schweiz möglich. Zudem ist Cannabis mit weniger als einem Prozent der psychoaktiven Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) legal. Es wird seit 2017 an fast jeder Ecke legal verkauft. Auch der Anbau von diesem so genanntes CBD-Cannabis ist erlaubt. CBD steht für Cannabidiol, das kein Suchtpotenzial hat sondern entspannend wirkt.

Die Projekt-Studie

Um verschiedene Bezugsmöglichkeiten und Produkte im Rahmen einer Regulierung zu untersuchen, werden in verschiedenen Schweizer Städten sogenannte Cannabis-Studien durchgeführt. Seit Jahren engagieren sich die Stadt und Universität Zürich für einen sachlichen und pragmatischen Umgang mit Cannabiskonsum. Mitte Mai 2021 traten Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft, die Pilotversuche zum kontrollierten Verkauf von Cannabis ermöglichen. Auf diesen gesetzlichen Grundlagen erforscht die Universität Zürich unterschiedliche Modelle des regulierten Bezugs von Cannabis und deren Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumierenden. Dazu werden in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Zürich die notwendigen Rahmenbedingungen ausgearbeitet, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis auf unterschiedlichen Ebenen zu ermöglichen.

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Produktion mit Verantwortung

Die Produzenten von Studiencannabis müssen über eine Produktionsbewilligung des Bundesamtes für Gesundheit verfügen. Es werden nur Cannabis-Blüten und Cannabis-Harz produziert, die hohen Qualität-Standards bezüglich Schadstofffreiheit genügen werden. Angestrebt werden Bioqualität und einheimische Produktion.

Konsum mit Verantwortung

Nur wenn den Konsumierenden die spezifischen Cannabis-Inhaltsstoffe wie THC- und CBD-Gehalt bekannt sind, kann ein selbstverantwortlicher und möglichst risikoarmer Konsum stattfinden. Bei den Produkten der Zürcher Cannabis-Studie ist deshalb der Gehalt der beiden Hauptwirkstoffe genau definiert. Zudem ist garantiert, dass keine gefährlichen Schadstoffe oder synthetische Cannabinoide enthalten sind, wie dies bei Produkten des Schwarzmarktes zu befürchten ist. Zusätzlich bedarf es einer Auswahlmöglichkeit an unterschiedlichen Produkten, um den Bedürfnissen der Konsumierenden gerecht zu werden. Dies soll es ermöglichen, den Versorgungsstrukturen des Schwarzmarktes, die sich über die letzten Jahrzehnte etabliert haben, eine bessere Alternative gegenüber zu stellen.

Prävention mit Verantwortung

Bezugsstellen, die fachliche Qualitätsanforderungen erfüllen, machen eine individuelle Beratung der Konsumierenden möglich – mit dem Ziel, die gesundheitlichen Risiken möglichst gering zu halten. Dafür werden die Bezugsstellen über angemessene Beratungskapazitäten und detailliertes Wissen zu spezifischen Inhaltsstoffen und Risiken der Produkte verfügen. Bei gesundheitlichen Problemen steht den Studienteilnehmenden eine medizinische Fachperson zur Verfügung. Es ist ein zentraler Bestandteil der Zürcher Cannabis-Studie, dass bestehende Angebote der Prävention sowie der medizinischen und psychologischen Beratung und Behandlung mit den neuen Bezugsstellen angemessen und effizient verknüpft werden.

Erforschung verschiedener Bezugsstellen von Studiencannabis

In der Stadt Zürich werden folgende Bezugsstellen untersucht, wo Studiencannabis erhältlich sein wird:

Zeitplan

Im ersten Quartal 2022 wird die Zürcher Cannabis-Studie bei der kantonalen Ethikkommission und beim Bundesamt für Gesundheit zur Bewilligung eingereicht werden. Es gibt bisher noch keine Erfahrungen mit der Durchführung von Cannabis-Studien unter dem neuen Betäubungsmittelgesetz. Insbesondere bezüglich der Rahmenbedingungen für Produktion und Beschaffung von Studiencannabis bestehen bisher noch Unklarheiten, welche den Zeitpunkt des Studienstarts beeinflussen können.

Die Stadt Basel will mit dem Verkauf in Apotheken Mitte nächsten Jahres beginnen. Das Projekt ist dort auf drei Jahre angelegt. Auch andere Städte sind dabei, Pilotprojekte zu starten. Alle sollen wissenschaftlich begleitet werden. „Die Versuche sollen eine wissenschaftliche Grundlage für die künftige gesetzliche Regelung liefern“, so das Bundesamt für Gesundheit.

Ziel und Zweck der Studie

Das Ziel der Zürcher Cannabis-Studie wie auch anderer Pilotversuche ist es, politisch und fachlich relevante Erkenntnisse zum bestmöglichen Umgang mit Cannabis zu liefern. Es sollen Vor- und Nachteile unterschiedlicher Bezugsstellen und Produkte untereinander und im Vergleich zur derzeitigen Schwarzmarktsituation untersucht werden. Die Studien sollen der Förderung der öffentlichen Gesundheit, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der Unterstützung des Jugendschutzes dienen.

Die Zürcher Cannabis-Studie misst der Selbstbestimmung, der Verantwortung und der Zusammenarbeit aller beteiligter Personen einen hohen Stellenwert bei. Deshalb soll der Bezug von Studiencannabis sowohl über Apotheken, Social Clubs und über das Drogeninformationszentrum DIZ stattfinden. Bei all diesen Bezugsstellen wird Wert auf eine persönliche und gesundheitsfördernde Beratung und ein Eingehen auf individuelle Bedürfnisse und Vorlieben gelegt. Die jeweiligen Bezugsstellen können ihre unterschiedlichen Stärken im Bereich des individuellen und öffentlichen Gesundheitsschutzes einbringen. Im Bereich der Cannabisbeschaffung und der Vermittlung von Beratungsangeboten findet eine enge Kooperation zwischen den unterschiedlichen Bezugsstellen statt.

Wissenschaftliche Arbeit und Forschung

Eine zentrale Aufgabe der Universität Zürich besteht darin, die Rahmenbedingungen für den kontrollierten Verkauf von Studiencannabis zu erarbeiten und die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Bezugsstellen untereinander und mit den Behörden zu koordinieren. Die Universität untersucht zudem, ob und mit welchen Formen des kontrollierten Verkaufs das langfristige Ziel der Förderung der individuellen und öffentlichen Gesundheit und Sicherheit im Kontext einer evidenzbasierten Gesetzgebung für Cannabis am besten erreicht werden kann. Aus diesem Grund erarbeitet eine Gruppe der Universität Zürich und der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich das Studienprotokoll und reicht die Gesuche beim Bundesamt für Gesundheit und der kantonalen Ethikkommission ein.

Was ist die Interurbane Arbeitsgruppe Cannabis?

Die interurbane Arbeitsgruppe Cannabis setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Städte bzw. Stadt-Kantone und Universitäten zusammen. Das Ziel besteht darin, die Cannabisgesetzgebung vom Verbot hin zu einer sinnvollen Regulierung zu ändern. Aktuelle Mitglieder der «Interurbanen Arbeitsgruppe Cannabis» sind: Basel-Stadt, Bern, Biel, Genf, Lausanne, Luzern, St. Gallen, Winterthur und Zürich sowie die Universitäten Basel-Stadt, Bern, Genf, St. Gallen und Zürich.

Rechtliche Grundlagen

Experimentierartikel

Um die Cannabis-Studien in der Schweiz durchführen zu können, musste zuerst ein Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz geschaffen werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung war wichtig, damit wissenschaftliche Forschungsprojekte mit alternativen Regulierungsansätzen möglich sind. In der Herbstsession 2020 des eidgenössischen Parlaments wurde die Schaffung eines Experimentierartikels verabschiedet. Dagegen wurde kein Referendum ergriffen.

Verordnung zum Experimentierartikel per 15. Mai 2021 in Kraft

Am 15. Mai 2021 trat eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BAG Bedingungen für Cannabisversuche) in Kraft, die Pilotversuche mit der kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken ermöglicht. Die Voraussetzungen für die Durchführung der Pilotversuche sowie die Einzelheiten zum Gesuchsverfahren sind in der Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV) geregelt.

 

Cannabis Ärzte Redaktion

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