Kassenantrag für Cannabis Verdampfer​

Medizinische Verdampfer für Cannabis ermöglichen die inhalative Anwendung ohne Verbrennung und reduzieren damit die Exposition gegenüber Reiz- und Verbrennungsprodukten. Die präzise Temperatursteuerung erlaubt eine reproduzierbare Dosierung mit schnellem Wirkeintritt. Bei ärztlich verordneter Cannabismedikation können medizinische Verdampfer nach vorheriger Genehmigung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, wenn ein entsprechendes Kassenrezept für die Therapie vorliegt.

Kostenübernahme für einen Verdampfer in nur 5 Schritten!

Mit unseren Antragsgenerator erzählst du in wenigen Minuten die passenden Anschreiben für deine Krankenkasse und den Kostenvoranschlag deiner Wunschapotheke.

KVA bei der Apotheke einholen

Anschreiben, KVA + Rezept zur KK schicken

Zusage abwarten & bei Ihrer Apo abolen

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Aktualität: 10.09.2025

Vaporizer, Cannabis und die Krankenkassen

In den meisten Fällen werden Vaporizer für medizinische Zwecke genutzt, um Heilkräuter, Öle und Blüten zu verdampfen. Verdampfer werden immer öfter dazu verwendet, um medizinisches Cannabis zur Schmerztherapie zu konsumieren. Der entscheidende Vorteil ist, dass beim Vaporisieren kein Schaden an der Lunge entstehen soll, wie sonst beim Rauchen. Man spricht deshalb auch oft von der gesundesten Art des Cannabis-Konsums.

Kostenübernahme für einen Verdampfer Schritt für Schritt

  1. Verdampfer-Antrag ausfüllen
    Fülle lediglich einige Angaben im unten stehenden Formular aus und deine Anschreiben werden automatisch generiert.
  2. Kassenrezept beim Arzt beantragen
    Bitte um eine Verordnung für einen medizinischen Verdampfer (Applikationshilfe) zur Cannabistherapie.
  3. KVA bei der Apotheke einholen
    Lass dir einen Kostenvoranschlag (KVA) für das gewünschte Gerät (ggf. inkl. Zubehör) erstellen.
  4. Anschreiben, KVA + Rezept an die Krankenkasse
    Reiche alles gesammelt ein (digital oder per Post). Falls vorhanden, füge die Genehmigung deiner Cannabistherapie bei.
  5. Zusage abwarten & Gerät in der Apotheke abholen
    Nach der Genehmigung holst du deinen Verdampfer ab. Üblich ist die gesetzliche Zuzahlung (10 %, mind. 5 €, max. 10 €).

Hinweise:

  • Manche Kassen entscheiden per Einzelfallgenehmigung – bei Rückfragen hilft die Arztpraxis oder Apotheke.
  • Bei Ablehnung lohnt ein kurzer, sachlicher Widerspruch mit ärztlicher Ergänzung.

Alternative:

Sobald dein Kassenrezept bei deinem Arzt (mit Kassensitz) ausgestellt wurde, können die meisten Apotheken mittlerweile die Anfrage bei der Krankenkasse völlig digital stellen. Separate Anschreiben sind nur bei Ablehnung notwendig. Darüber hinaus werden Hilfsmittelrezepte noch nicht Digital vom Arzt ausgestellt, sondern nur in Papierform.  

Einfachere Dosierung mit dem Verdampfer möglich

Die Dosierung eines Wirkstoffes, so auch Cannabis, ist viel einfacher mit einem Verdampfer zu bewerkstelligen. Da ausschließlich fein geriebenes Material vaporisiert werden kann, wird für Cannabis ein so genannter Grinder zum Zermahlen verwendet. Bei der durch die Apotheke auferlegten Befüllung sollte darauf geachtet werden, das Cannabis nicht zu fest einpressen, damit der Luftzug nicht blockiert wird und dadurch keine Verdampfung mehr gewährleistet ist. Ein weiteres Plus ist die weitaus höhere Effektivität des Dampfens im Gegensatz zum klassischen Rauchen. Man kann dampfen, bis sich der Inhalt bräunlich verfärbt. Aus den Überresten des Cannabis kann dann Cannabis-Butter hergestellt werden, da im restlichen Pflanzenmaterial noch geringe Mengen psychoaktiver Substanzen enthalten ist.

Wer im Zuge seiner offiziell genehmigten Schmerztherapie gerne unauffällig Cannabis konsumieren möchte, ist ebenfalls mit einem tragbaren Verdampfer gut bedient, da beim Verdampfen kaum Geruch entsteht und durch die geringe Größe der meisten Geräte ein solches Modell in die Handfläche passt. Beim Kauf ausschließlich für den Konsum von Cannabis sollte auf die Verdampfungstemperatur des Geräts geachtet werden. Die ideale Temperatur für Cannabis liegt zwischen 185 und 210°C. Dies ist allerdings nur ein grober Richtwert, die von persönlichem Geschmack abhängt.

Krankenkassen übernehmen die Kosten

Medizinische Verdampfer gelten als Applikationshilfen, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Da Vaporisatoren aber bisher nicht im Hilfsmittelkatalog stehen, ist die Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse zwingend notwendig – ebenso wie die vorherige Genehmigung der Therapie mit Cannabisarzneimitteln.

DAK, AOK, Barmer und Techniker Krankenkasse und alle anderen bestätigen, dass sie die Kosten für einen Vaporizer tragen. Die Voraussetzung ist allerdings, dass die Anwendung von medizinischem Cannabis im Vorfeld bewilligt wurde.

Welche Vaporizer mit medizinischer Zulassung gibt es?

Aktuell gibt es nur zwei Vaporizer mit medizinischer Zulassung, und zwar den Volcano Digit als Tischvaporizer und den Mighty Medic als tragbaren Vaporizer (Handvaporizer). Beide Geräte sind für die Anwendung von Cannabisblüten und das Fertigprodukt Dronabinol zugelassen. Darüber hinaus sind sie TÜV-zertifiziert. Zwar wurden Vaporizer bisher noch nicht in den Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgenommen, es besteht die Möglichkeit, eine Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen.

Bisher ist der einzige zugelassene Hersteller die Firma Storz und Bickel, der weltweit ihre Modelle Mighty Medic und Volcano Medic vertreibt.

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Storz und Bickel Produkte

Welcher Verdampfer ist für mich geeignet?

Nicht nur in der Naturheilkunde verbreiten sich die positiven Eigenschaften von Cannabidiol (kurz CBD) immer weiter. CBD Formen gibt es unterschiedliche und ebenso verschieden sind die möglichen Krankheiten, gegen die das Mittel eingesetzt werden kann. Unter den diversen Möglichkeiten der CBD Einnahme ist das Verdampfen bzw. Vaporizen sehr beliebt. Dadurch entfaltet sich die Wirkung des Cannabidiols relativ schnell und die Einnahme ist sehr einfach. Doch welcher Verdampfer / Vaporizer eignet sich für die CBD Produkte? Und was kann überhaupt alles verdampft werden? Die Antworten auf diese Fragen werden in diesem Beitrag erläutert.

Besonders zwei Werte sind bei einem Verdampfer in Verbindung mit CBD von Interesse.

Die Wattzahl und der Ohm-Wert.

Die Wattzahl beschreibt die Leistungsfähigkeit des Akkuträgers. Diese Leistung sollte im besten Fall die Grenze von 40 Watt nicht unterschreiten. Die gängigsten Mittelklassegeräte haben heutzutage eine Leistung von 40 bis 90 Watt. Der Ohm-Wert gibt den elektrischen Widerstand an, der wiederum die Spannung reguliert. Geräte mit einem Wert ab 1 Ohm sind für das CBD Verdampfen eher ungeeignet. Benötigt wird ein „Subohm-Verdampfer“, der den wichtigen CBD Bestandteil auch gut freisetzt. Die Ohm-Werte dieser Coils liegen meist bei 0,2 , 0,4 oder 0,5 Ohm.

Preislich ist, wie so oft, nach oben kaum eine Grenze gesetzt und es gibt wahre Luxusmodelle auf den Markt. Diese sind für einen angenehmen Cannabidiol Konsum jedoch nicht zwingend vonnöten. Mittelpreise Geräte bewegen sich in einem Rahmen von 40 bis 100 Euro.

Besonders für Einsteiger lohnt es sich, die verschiedenen Verdampfer auf Plattformen wie Amazon zu vergleichen. Dort berichten Nutzer von ihren Erfahrungen und wie sich das jeweilige Gerät in der Praxis verhält.

Was kann alles verdampft werden?

Wichtig ist hier, dass dampfen nicht mit rauchen gleichgesetzt wird. Beim verdampfen wird nämlich das Ausgangsmaterial nicht verbrannt, sondern lediglich erhitzt und (wie der Name bereits verrät) verdampft.

Abhängig vom jeweiligen Modell können:
• CBD Kristalle
• CBD Blüten
• CBD Öle
• CBD Liquids

verdampft werden, wobei Liquids einem als ersten in den Sinn kommen dürften. Blüten sind zudem nicht unbedingt legal erhältlich, im Gegensatz zu den restlichen Produkten.

Welche Unterlagen fordert die Krankenkasse für die Kostenübernahme eins Verdampfers?

  • Kostenvoranschlag des Verdampfers von Ihrer Apotheke
  • Unser Antrag für eine Kostenübernahme
  • Kopien Ihrer bisherigen Cannabisrezepte
  • Ggf. Aktuelles Attest Ihres Arztes bzgl. Ihrer Cannabistherapie

Antrag für den Verdampfer online ausfüllen

Über das nachstehende Formular erhalten Sie ein Anschreiben mit den notwendigen Daten für eine Kostenübernahme eines zugelassenen Verdampfers.

  • Der ausgefüllte Antrag wird Ihnen ebenfalls per E-Mail zugesendet.
  • Festnetz- oder Mobilfunknummer
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  • Angaben zu Ihrer Krankenkasse

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  • Diese Angabe finden Sie auf Ihrer Chipkarte
  • Angaben zur Apotheke

    In welcher Apotheke möchten Sie Ihren Verdampfer bestellen?
  • Wählen Sie Ihren Verdampfer

    Aktuell gibt es nur zwei Vaporizer mit medizinischer Zulassung, und zwar den Volcano Digit als Tischvaporizer und den Mighty Medic als tragbaren Vaporizer (Handvaporizer). Beide Geräte sind für die Anwendung von Cannabisblüten und das Fertigprodukt Dronabinol zugelassen. Darüber hinaus sind sie TÜV-zertifiziert.
  • TT Punkt MM Punkt JJJJ
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