Anbau von Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken (Forschung)
Die Formulare sind mit Unterschrift versehen per Post an folgende Adresse zu senden:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
– Bundesopiumstelle –
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
§ 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) legt fest, dass zum Umgang mit Betäubungsmitteln eine Erlaubnis erforderlich ist, die von der Bundesopiumstelle im BfArM auf Antrag erteilt wird. Die Erlaubnis wird der entsprechenden Firma, Einrichtung etc. für die jeweilige Betriebsstätte und den benötigten Umfang des Betäubungsmittelverkehrs erteilt. Für befristete Vorhaben werden entsprechend befristete Erlaubnisse erteilt. Für die unterschiedlichen Gruppen von Antragstellern werden Antragsformulare oder Hinweise zur Antragstellung auf der Homepage bereitgestellt. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Betäubungsmittel-Kostenverordnung (BtMKostV). Bei Änderungen in der Person des Erlaubnisinhabers oder der Lage der Betriebsstätte ist eine neue Erlaubnis zu beantragen.
Der Inhaber einer Erlaubnis übernimmt mit der Ausstellung der Erlaubnis bestimmte Pflichten. Dazu gehört gemäß § 17 BtMG das Führen von Aufzeichnungen und nach § 18 BtMG die Abgabe von halbjährlichen – bzw. für Anbauer jährlichen Meldungen.
Aufzeichnungen
Amtliche Formblätter oder elektronische Muster sind für diese Aufzeichnungen (im Gegensatz zu den Aufzeichnungen nach § 13 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)) nicht vorgeschrieben. Infolgedessen können diese Aufzeichnungen z. B. handschriftlich auf Karteikarten oder in selbst konzipierten Formularen oder aber elektronisch geführt werden, solange alle in § 17 BtMG aufgeführten Angaben vorhanden sind. Im Folgenden finden Sie für diese Zwecke eine Excel-Tabelle, die sich insbesondere für wissenschaftliche Einrichtungen eignet:
Meldungen
Die Meldungspflicht beginnt zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung und erlischt erst, wenn die Erlaubnis durch Ablauf oder Verzicht erlischt. Auch wenn in einem Meldungszeitraum nicht am Betäubungsmittelverkehr teilgenommen wurde, ist eine Meldung, in diesem Fall eine sog. „Fehlanzeige“, auf dem entsprechenden Formblatt abzugeben.
Für die Meldungen sind – je nach Art des Betäubungsmittelverkehrs – die vom BfArM herausgegebenen Formblätter zu verwenden:
- Anbauer
–Anbaumeldung Cannabis sativa
–Anbaumeldung Papaver somniferum zu gewerblichen Zwecken - Hersteller (Form A)
–Hinweise zum Ausfüllen von Hersteller-Form A
–Deckblatt Hersteller-Form A
–A I-IV (alternativ verwendbar)
–A I – Bewegungen und Bestände
–A II – Einfuhren
–A III – Ausfuhren
–A IV – Analytik/Forschung - Außenhändler (Form B)
–Hinweise zum Ausfüllen von Außenhändler-Form B
–Deckblatt Außenhändler-Form B
–B I-II (alternativ verwendbar)
–B I – Bewegungen und Bestände
–B II – Analytik - Binnenhändler (Form C)
–Hinweise zum Ausfüllen von Binnenhändler – Form C
–Deckblatt Binnenhändler – Form C
–C I-IV
–C I – Bewegungen und Bestände (Fertigarzneimittel)
–C II – Bewegungen und Bestände (Stoffe)
–C III – Bewegungen und Bestände
–C IV – Noch nicht eingetroffene Bestellungen - Wissenschaftl. Einrichtungen (einschl. Behörden) – Form D
– Hinweise zum Ausfüllen von Wissenschaftl. Einrichtungen – Form D
–Deckblatt Wissenschaftl. Einrichtungen – Form D
–D I-III (alternativ verwendbar)
–D I – Bewegungen und Bestände
–D II – Einzelnachweis der Zugänge
–D III – Einzelnachweis der Abgänge
Hinweis zu den Formblättern A bis D:
Die (nicht barrierefreien) Excel-Dateien enthalten Berechnungsformeln und können alternativ zu den entsprechenden Word-Dateien verwendet werden. Auch den Excel-Dateien ist ein Deckblatt beizufügen.
Wird auf die Erlaubnis verzichtet, kann dies formlos unter Beifügung der Urschrift der Erlaubnisurkunde und einer Abschlussmeldung für den letzten Meldungszeitraum angezeigt werden. Ausnahmen von dieser Erlaubnispflicht sind in § 4 (BtMG) aufgezählt.
Universitäre Einrichtungen
- Universitäre Einrichtungen Hinweise zur Beantragung
- Erklärungsformblatt für den BtM-Verantwortlichen bei wissenschaftlichen Einrichtungen
- Erklärungsformblatt Aufbewahrung geringer BtM-Mengen
- Sicherungsrechner Liste der BtM zur Feststellung der Sicherungsstufe
Außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen
- Außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen Hinweise zur Beantragung
- Außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen Antrag
- Erklärungsformblatt für den BtM-Verantwortlichen bei wissenschaftlichen Einrichtungen
- Erklärungsformblatt Aufbewahrung geringer BtM-Mengen
- Sicherungsrechner Liste der BtM zur Feststellung der Sicherungsstufe
Behörden
- Behörden Hinweise zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr
(Bitte erst die Hinweise zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr lesen, da nicht in jedem Fall ein Antrag nach §3 BtMG gestellt werden muss) - Behörden Hinweise zur Beantragung
- Behörden Antrag
- Erklärungsformblatt für den BtM-Verantwortlichen bei wissenschaftlichen Einrichtungen
- Erklärungsformblatt nur für Behörden: Behörden zur persönlichen Gebührenfreiheit
- Erklärungsformblatt Aufbewahrung geringer BtM-Mengen
- Sicherungsrechner Liste der BtM zur Feststellung der Sicherungsstufe
Klinische Prüfungen
- Prüfärzte Hinweise zur Beantragung
- Prüfärzte Antrag
- Anlage zum Antrag weitere Zubereitungen
- Sicherungsrechner Liste der BtM zur Feststellung der Sicherungsstufe
Hersteller
- Hersteller Hinweise zur Beantragung
- Erklärungsformblatt für den BtM-Verantwortlichen bei Firmen
- Sicherungsrechner Liste der BtM zur Feststellung der Sicherungsstufe
Händler
- Händler Hinweise zur Beantragung
- Erklärungsformblatt für den BtM-Verantwortlichen bei Firmen
Anbauer
- Anbau von Cannabis sativa zu wissenschaftlichen Zwecken Antrag
- Erklärungsformblatt für den BtM-Verantwortlichen bei wissenschaftlichen Einrichtungen