Grundsätzlich sind das Ausfüllen und Stellen des Antrages zu einer Kostenübernahme – also die reine Formsache – Aufgabe des Patienten.
Für den normalen Praxisbetrieb ist das viel zu aufwendig und somit auch kostenintensiv.
Allein deswegen winken Mediziner schon im Vorfeld ab, wenn es um Cannabis als Medizin geht.
Das Dokument enthält neben dem Antrag auch eine genaue Erklärung des Procederes sowie personalisierte Anschreiben, die Sie für die Krankenkasse benötigen.
Sie müssen das Dokument nur noch ausdrucken und unterschreiben. Zusammen mit Ihren Befunden nehmen Sie das mit zu Ihrem Arzt, der dann ebenfalls an entsprechenden Stellen signieren sollte. Ihr behandelnder Arzt muss dazu nur noch ein schriftliches Attest mit Ihrer Grunderkrankung, Beschwerden, durchgeführte Therapieversuche etc. beifügen. Wir kennen Sie nicht persönlich oder Ihre Diagnosen. Aus diesem Grund stellen wir auch keine krankheitsspezifischen Fragen für den Antrag, weil das Schreiben eines Attests ausschließlich Ihrem behandelnden Arzt obliegt.
Sie können Ihre Antragsunterlagen gerne auf unserer Plattform kostenpflichtig generieren lassen. Jeder Antrag ist mit einem einzigartigen Passwort geschützt, dass Sie von uns gesondert erhalten, wenn wir Ihre Zahlung erhalten haben.
Alles weitere erhalten Sie per Email sobald Sie Ihren Antrag ausgefüllt haben.
Wichtig!
Wir gehen davon aus, dass Sie bereits Ihren richtigen Arzt gefunden haben, der Ihnen medizinisches Cannabis für Ihre Symptome verschreibt
und Sie auch schon Ihren Erstantrag für die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse bewilligt bekommen haben.
Ab der zweiten Cannabis-Verordnung gilt Therapiehoheit des Arztes
Laut Bundesversicherungsamt gibt es immer noch Krankenkassen, die die Genehmigung einer Cannabistherapie zeitlich befristen. Dies ist nicht erforderlich, da es bei der Genehmigung nach § 31 Abs. 6 SGB V darum geht, ob die Voraussetzungen für eine Erstverschreibung vorliegen. Die Dauer der Therapie legt nicht die Krankenkasse fest. Über weitere Verordnungen hat der Arzt im Rahmen seiner Therapiehoheit zu entscheiden. Dabei haben Mediziner bei jedem Folgerezept abzuwägen, ob die Verordnung noch indiziert und wirtschaftlich ist.
Die Behörde wörtlich:
“Versicherte sind hinsichtlich einer weiteren Versorgung im Rahmen des § 31 Abs. 6 SGB V nicht verpflichtet, weitere Anträge auf Genehmigung bei ihrer Krankenkasse zu stellen.”
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Falls Sie noch keinen Antrag gestellt haben benutzen Sie bitte folgendes Formular:
https://www.cannabis-aerzte.de/erstantrag-medizinisches-cannabis/
Bitte füllen Sie alle nachstehenden Felder aus, damit wir für Sie alle notwendigen Daten für den Antrag auf medizinisches Cannabis generieren können.
Demnach können Sie den gesamten Folgeantrag inkl. unserer neuen Anleitung ausdrucken und damit Ihren bisherigen Arzt aufsuchen.
*Der Antragssteller muss einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können*