Cannabis Ärzte

Folgeantrag für Cannabis

Erhalten Sie die unbefristete Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse

Wichtig!

Wir gehen davon aus, dass Sie bereits Ihren richtigen Arzt gefunden haben, der Ihnen medizinisches Cannabis für Ihre Symptome verschreibt
und Sie auch schon Ihren Erstantrag für die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse bewilligt bekommen haben.

Ab der zweiten Cannabis-Verordnung gilt Therapiehoheit des Arztes

Laut Bundesversicherungsamt gibt es immer noch Krankenkassen, die die Genehmigung einer Cannabistherapie zeitlich befristen. Dies ist nicht erforderlich, da es bei der Genehmigung nach § 31 Abs. 6 SGB V darum geht, ob die Voraussetzungen für eine Erstverschreibung vorliegen. Die Dauer der Therapie legt nicht die Krankenkasse fest. Über weitere Verordnungen hat der Arzt im Rahmen seiner Therapiehoheit zu entscheiden. Dabei haben Mediziner bei jedem Folgerezept abzuwägen, ob die Verordnung noch indiziert und wirtschaftlich ist.

Die Behörde wörtlich:
„Versicherte sind hinsichtlich einer weiteren Versorgung im Rahmen des § 31 Abs. 6 SGB V nicht verpflichtet, weitere Anträge auf Genehmigung bei ihrer Krankenkasse zu stellen.“

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Falls Sie noch keinen Antrag gestellt haben benutzen Sie bitte folgendes Formular:
https://www.cannabis-aerzte.de/erstantrag-medizinisches-cannabis/

 

Bitte füllen Sie alle nachstehenden Felder aus, damit wir für Sie alle notwendigen Daten für den Antrag auf medizinisches Cannabis generieren können.
Demnach können Sie den gesamten Folgeantrag inkl. unserer neuen Anleitung ausdrucken und damit Ihren bisherigen Arzt aufsuchen.

*Der Antragssteller muss einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können*

Cannabis Ärzte auf einem Blick

Hier finden Sie ein Auszug der besten und neuesten Ärzte, die Ihnen anhand Ihrer Erkrankung ein Rezept für Cannabis ausstellen können. Welche Erkrankung behandelt wird finden Sie entsprechend im jeweiligen Inserat.

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