Der Kostenübernahmeantrag wird vor einer Erstverordnung einer Cannabisrezeptur formell vom Patienten bei der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt. De facto wird er aber hauptsächlich mit den Informationen des behandelnden Arztes gefüllt.
Bei dem vorliegenden ärztlichen Fragebogen handelt es sich um ein umfangreiches Muster. Es ist allerdings zu empfehlen, sich bei der individuellen Krankenversicherung der versicherten Person zu erkundigen, ob diese über einen eigenen Fragebogen verfügt. Dieser Fragebogen der individuellen Krankenversicherung kann dann ausgefüllt werden, während der vorliegende Fragebogen und die dazugehörige(n) Erläuterungen / Ausfüllhilfe zu Rate gezogen werden.
Für die GOP 01626 „Ärztliche Stellungnahme für die Krankenversicherung bei der Beantragung einer Genehmigung zur Verordnung von Cannabis“, also das Ausfüllen des ärztlichen Fragebogens, sind 143 Punkte / 15,06 Euro festgelegt. (Kassenärztliche Bundesvereinigung 2019)
Unabhängig vom beantragten Cannabis-Medikament und der angegebenen Dosis im Erstantrag gilt die Kostenübernahmeerklärung der Krankenversicherung im Regelfall unbefristet und für alle weiteren Formen von Medizinalcannabis und deren Dosierung. Im Zweifelsfall sollte dies mit der Krankenversicherung geklärt werden.
Sollte der Erstantrag erweitert oder geändert werden, empfiehlt es sich für den Patienten, bei der Krankenversicherung anzufragen, ob ein neuer Antrag in Form des Erstantrags oder ein formloser Antrag erforderlich ist.
Die Krankenversicherung darf den Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann erst Widerspruch eingelegt und nach weiterer Ablehnung vor dem Sozialgericht geklagt werden. Bevor gegen die Ablehnung rechtlich vorgegangen wird, ist jedoch der Erfolg einer Klage abzuschätzen. Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb eines Monats (berechnet ab Zugang der Ablehnungsmitteilung) bei der Krankenkasse eingehen muss. Wird die Frist versäumt, ist die Entscheidung bindend und kann mit Rechtsmitteln nicht mehr angegriffen werden. Die Begründung des Widerspruchs kann ggf. nachgereicht werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, einen weiteren, überarbeiteten Antrag zu stellen.
Prinzipiell kann eine Verordnung von Medizinalcannabis auch ohne Kostenübernahme der Krankenversicherung bei einem Privatrezept mit Selbstbezahlung stattfinden.