Eckpunkte zur Cannabis Legalisierung 2023 von Karl Lauterbach

Es wurden die Eckpunkte für Cannabis-Legalisierung, die zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt werden, veröffentlicht.

Künftig sollen Besitz, Anbau und Kauf von Marihuana von strafrechtlichen Sanktionen befreit werden. Die Details dazu werden derzeit zwischen den verschiedenen Ministerien ausgearbeitet, dessen Eckpunkte der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorlegte.

Update vom 26.10.2022 – Pressekonferenz mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Vorstellung von Eckpunkten für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken.

Vorabprüfung der Eckpunkte in europäischen Kommission wird zeitnah eingereicht. Einreichung des Gesetzesentwurf bei positiver Prüfung bereits Quartal 2023 möglich.

Weitere Antworten zum Eckpunktepapier:

  • Produktion, Lieferungen und Vertrieb soll staatlich kontrolliert werden
  • Kein Konsum in sog. Coffeeshops oder in Fachgeschäften
  • Cannabis Produktion soll ausschließlich in Deutschland erfolgen
  • Integration eines Lizenzsystems für den Anbau, Vertrieb und Verkauf
  • Für Unternehmen ist die jeweilige Sachkunde in den verschiedenen Ebenen als Voraussetzung notwendig
  • Keine Vergabe an Lizenzen an Personen mit Vorstrafen
  • Nachverfolgung der Lieferkette (Seed to Sale Tracking)
  • Kein Verkauf von Tabak oder Alkohol in Lizenzierten Fachgeschäften
  • Ausweiskontrolle (Jugendschutz) in Lizenzierten Abgabestellen
  • Keine allgemeine THC-Grenze für Konsumenten über 21 Jahren vorgesehen
  • Cannabis Legalisierung ab 2024 sehr wahrscheinlich
  • Laufende Verfahren (Leichte Vergehen bspw. Konsum) sollen eingestellt und Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden
  • Keine Einheitspreise für Cannabis vorgesehen
  • Implementierung von Mechanismen zum Schutz vor Missbrauch
  • Apotheken werden ggf. als Unterstützung zur Abgabe in Betracht gezogen, falls der Bedarf zu hoch ist
  • Konsum und Besitz ggf. nur mit deutschem Wohnsitz möglich (Prevention von Drogentourismus)
  • Setzung von neuen Grenzwerten bzgl. dem Auto fahren

Die Pressekonferenz im Video von Jung & Naiv:
https://www.youtube.com/watch?v=wdLkpFuY3bA

Wie lauten die Eckpunkte für die kommende Cannabis Legalisierung?

  • Eigenanbau bis zu 3 Cannabis-Pflanzen
  • Besitzgrenze max. 20-30 Gramm Cannabisblüten
  • Wirkstoffgehalt max. 15% THC
  • Wirkstoffgrenze max. 10% THC bei Jugendlichen (18 – 21 Jahre)
  • Cannabis ist kein Betäubungsmittel (BTM) mehr
  • Straffreiheit bei Minderjährigen, allerdings Teilnahme an Präventionskursen
  • Verkauf in lizenzierten Fachgeschäften / Shops / Apotheken
  • Verkaufsverbot in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen
  • Generelles Verbot von Werbung zu Cannabisprodukten

Keine Einstufung von Cannabis mehr als Betäubungsmittel

Unabhängig von der Art des Cannabisprodukts oder dem THC-Gehalt sollte die 20 bis 30 Gramm-Grenze gelten. Der Stoff soll hierbei nicht mehr als Betäubungsmittel gelten. In Fällen, in denen Jugendliche mit Marihuana erwischt werden, erhalten sie die Möglichkeit, an Präventionsprogrammen teilzunehmen. Eine Straffreiheit gilt hier ebenfalls. Außerdem geht aus den wesentlichen Punkten hervor, dass die mitführte  Cannabis beschlagnahmt wird.

Kiffen ab 18: Kauf und Besitz von Cannabis bis zu 20 Gramm straffrei

Der Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen soll erlaubt werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15% betragen. Um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern, dürften allerdings an Personen zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10% verkauft werden.

Verkauf nur mit Mindestabstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen

Außerdem soll der Verkauf von Marihuana reguliert werden. Es sollte nur in lizenzierten Geschäften erlaubt sein und nicht in Bereichen, die von Kindern und Jugendlichen frequentiert werden. So soll es Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben. Öffentliche Werbung für Cannabisprodukte soll verboten sein. Erwogen wird auch, den Verkauf nicht nur in lizenzierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken. Dies würde aufgrund des breiteren Angebots (insbesondere in ländlichen Gebieten), den Schwarzmarkt besser bekämpfen zu können.

Legalisierung von Cannabis wahrscheinlich erst 2024

Deutschlands Finanzminister Christian Lindner hatte versprochen, 2023 ein Gesetz zur Legalisierung von Marihuana auf den Weg zu bringen. Eine Umsetzung des Gesetzes vor 2024 ist laut der Drogenbeauftragten (Burkhard Blienert) jedoch unwahrscheinlich. Die Ampel-Koalition werde Ende dieses Jahres oder Anfang kommenden Jahres einen Entwurf dafür vorlegen.

Im Juni stellte Lauterbach fest, dass derzeit rund vier Millionen Erwachsene in Deutschland Marihuana konsumieren. Darüber hinaus gibt es im Land organisierte kriminelle Gruppen und einen großen Schwarzmarkt. Zudem seien Verunreinigungen zu beobachten, die teils auch beigefügt würden, um Menschen von Cannabis in andere Drogen zu überführen. Obwohl relativ harmlos, sollte der Konsum von Marihuana als Teil einer modernen Gesellschaft betrachtet werden. Zitat: „Der Cannabiskonsum in Maßen, gut abgesichert, in Qualität und ohne Beschaffungskriminalität ist etwas, was man akzeptieren muss und was zu einer modernen Gesellschaft dazugehört.“

Cannabis Ärzte Redaktion

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