Hilfe für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
Übersicht zur Antragsstellung
Eine Leitlinie für Patienten
Cannabinoide nehmen in der schmerz- und palliativmedizinischen Versorgung der betroffenen, schwerkranken Patienten einen zunehmend wichtigen Platz ein. Gleichzeitig besteht eine weitreichende Verunsicherung in der praktischen Anwendung
der verschiedenen Cannabinoid – Wirkstoffe in der praktischen Medizin. Daher soll Ihnen diese Leitlinie den Weg zu medizinischen Cannabis ebnen.
Cannabis als Medizin kann seit März 2017 auf ein Privat- aber auch auf ein Kassenrezept verschrieben werden. Dazu zählen aktuell die Blüten (u.a. Bedrocan), Extrakte (Sativex & Dronabinol). Jeder Arzt (außer Tier- und Zahnarzt) darf
ein sogenanntes Betäubungsmittelrezept mit den oben genannten Medikamenten verschreiben. Sollte eine Verschreibung zulasten der Krankenkasse erfolgen muss vor Beginn der Therapie ein Antrag bei Ihrer örtlichen Krankenkasse gestellt
werden.
Sie können sich im Vorfeld (cannabis-aerzte.de/erkrankungen) einen Überblick verschaffen, welche Krankheiten mit Cannabis behandelt werden können. Ob Sie für eine Behandlung mit Med. Cannabis in Frage kommen, können Sie über unser Quiz erfahren.
Darüber hinaus sollte Ihre Krankengeschichte gut dokumentiert sein, sodass der Arzt begründen kann, weshalb keine alternative Therapie zu Ihrer Erkrankung zur Verfügung steht (Arztberichte, Krankenhausberichte,Übersicht der
eingenommenen Medikamente und deren Nebenwirkungen.
Eine Übersicht an die zu verschreibenden Hanfblüten oder Extrakten und den verschiedenen Wirkungsweisen unterschiedlicher Terpene ist diesem Antrag beigefügt. Alternativ können Sie die unterschiedlichen Präparate unter folgendem Link
einsehen:cannabis-aerzte.de/medizinische-cannabissorten
Sich über Cannabis als Medikament und Pflanze informieren
Es gibt sehr viele Aspekte zu Cannabis, die es gilt richtig zu verstehen, damit Sie, wenn es nötig ist, Überzeugungsarbeit bei Ihrem Arzt leisten können. Die wichtigsten Eigenschaften können Sie sich in unserer Schulung für Cannabis aneignen.
Den richtigen Arzt finden
Falls Sie keinen Facharzt in Ihrer Nähe auffinden können, dann beachten Sie bitte folgende drei Regeln:
– Erklären Sie Ihrem behandelnden Arzt ggf. mit unserer beigefügten Erläuterung zu Cannabinoiden und Terpenen den therapeutischen Nutzen
– Ihr Arzt sollte mit Ihrem Anliegen nicht überfordert werden. Führen Sie ihn langsam an das Thema heran. (Bsp. „Du bist Schmerzpatient und hast gute Erfahrungen mit Cannabis gemacht / oder möchtest es gerne als Schmerzmedikament
testen“).
– Bei Skepsis Ihres Arztes legen Sie Ihm/Ihr den Gesetzestext, Studie(n) zur Behandlungserfahrung Ihrer Krankheit mit Cannabis und eine Argumentation Ihrer persönlichen und positiven Behandlungserfahrungen vor.
– Leider gibt es noch zu viele Menschen mit einer konservativen Einstellung in Bezug zu der Heilpflanze Cannabis. Nötigenfalls wechseln Sie Ihren behandelnden Arzt oder suchen Sie sich alternativ einen erfahrenen Arzt auf unsere
Webseite.
Die korrekte Vorgehensweise
Wenn die Therapie für den Arzt als sinnvoll und erfolgversprechend erscheint, sollte dieser einen Arztfragebogen & Dosierungsanweisung mit Ihnen ausfüllen und ein Attest verfassen auf dem folgende Inhalte beschriebenwerden.
Ein zusätzliches ärztliches Attest
– Diagnose Ihrer Erkrankung– Versuchte Therapiemaßnahmen (Nebenwirkungen bzw. fehlende Wirksamkeit)– Dosierungsanweisung– Wie Cannabis bei der Symptomatik helfen kann– Welchen Sorten sollen verschrieben werden– Angaben zur Verbesserung Ihrer Lebensqualität
Das Rezept
Ein Betäubungsmittelrezept ist lediglich eine Woche gültig, danach ist die Gültigkeit hinfällig. Die Höchstmenge an Cannabisblüten, welche der Arzt innerhalb von 30 Tagen für einen Patienten verordnen darf, beträgt 100 Gramm. Die Höchstmenge an Dronabinol (Cannabis-Öl), die der Arzt innerhalb von 30 Tagen für einen Patienten verordnen darf, beträgt 0,5 Gramm. Die Höchstmenge an Cannabisextrakt – bezogen auf den Gehalt an Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC), die der Arzt innerhalb von 30 Tagen für einen Patienten verordnen darf, beträgt 1,0 Gramm).
Mehr Informationen zum richtig ausgefüllten BTM-Rezept finden Sie hier.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Wenn Cannabis erstmalig verordnet wird, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Antrag vom Medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenkasse (MDK) geprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegeben sind. Falls der Versicherte im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung behandelt wird, ist eine Entscheidung der Kasse innerhalb von drei Tagen zu fällen. Bei anderen Patienten muss der MDK innerhalb einer Frist von 5 Wochen (inkl. 3 Wochen Bearbeitungszeit der Krankenkasse) Ihnen die Zusage bzw. die Absage der Kostenübernahme mitteilen.
Nötige Unterlagen für die Krankenkasse:
– Ärztliches Attest– Arztfragebogen– Dosieranweisung– Antrag für die Kostenübernahme der Krankenkasse
Antrag versendenSende Sie alle Anträge an Ihre Krankenkasse (am besten per Einschreiben) oder geben Sie Ihren Antrag persönlich ab. Lassen Sie sich eine Eingangsbestätigung mitgeben und eine Kopie mit dem Eingangsstempel Ihres Antrags.
Seit dem 10. März 2017 können Ärzte cannabishaltige Arzneimittel für Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung verordnen. Für GKV-Versicherte besteht damit ein gesetzlicher Anspruch.
Aber: Was bedeutet schwerwiegende Erkrankung ?
Welche Erkrankungen als „schwerwiegend“ zu bewerten sind, wird weder im Gesetzestext noch in der Gesetzesbegründung näher ausgeführt.
In anderen Kontexten des SGB V wird eine Krankheit jedoch dann als schwerwiegend verstanden, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörungen die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.
(vgl. § 34 Abs. 1 SGB V und § 35 Abs. 2 SGB V).
Doch: Der § 31 Abs. 6 SGB V legt als weitere Voraussetzungen fest, dass
1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung:
a) nicht zur Verfügung steht oder
b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der/des behandelnden Vertragsarztes/-ärztin unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann
2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
Welche besonderen Pflichten bestehen für den verordnenden Arzt?
Datenübermittlungspflicht !
Der verordnende Arzt ist verpflichtet, die für die Begleiterhebung erforderlichen Daten dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in anonymisierter Form zu übermitteln (§ 31 Abs. 6 Satz 5 SGB V, § 4 Abs. 2 Cannabis-Begleiterhebungs-Verordnung–CanBV).
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu relevanten Indikationsgebieten
Nach einer Recherche der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) liegen für Cannabisarzneimittel akzeptable wissenschaftliche Erkenntnisse bislang nur für die begleitende Behandlung von Spastiken, Übelkeit und Erbrechen durch Zytostatika (Chemotherapie) sowie chronische Schmerzen vor.
Bei chronischen Schmerzen können aber auch die bisher zugelassenen Opioide (z.B. Tilidin, Tramadol, Morphium, usw.) eingesetzt werden.
Die Voraussetzung „eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung steht nicht zur Verfügung“ fehlt also in der Regel .
Eine Verschreibung von med. Cannabis bei diesen Erkrankungen ist nur NACH EINER unwirksamen Alternativtherapie möglich!
Der Erstantrag
Damit Cannabis auf Rezept verordnet wird kommt es vor allem auf die richtige Vorarbeit des Patienten an. Für den normalen Praxisbetrieb ist es viel zu aufwendig und somit auch kostenintensiv, sich mit der Stellung eines Antrages zu beschäftigen, darum winken Mediziner meist schon im Vorfeld ab. Prüfen Sie, ob sie eine austherapierte Erkrankung aus folgender Liste vorweisen können:https://www.cannabis-aerzte.de/erkrankungen/Auf folgender Seite können Sie Ihren Erstantrag für die Kostenübernahme völlig automatisiert erstellen:https://www.cannabis-aerzte.de/erstantrag-medizinisches-cannabis/Bitte füllen Sie alle Felder aus, damit wir für Sie alle notwendigen Daten für Ihren Erst antrag generieren können.Demnach können Sie den gesamten Erstantrag inkl. unserer Anleitung ausdrucken und damit Ihren bisherigen Arzt aufsuchen.
Der Folgeantrag
Wichtig! Wir gehen davon aus, dass Sie bereits Ihren richtigen Arzt gefunden haben, der Ihnen medizinisches Cannabis für Ihre Symptome verschreibt und Sie auch schon Ihren Erstantrag für die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse bewilligt bekommen haben.
Falls Sie noch keinen Antrag gestellt haben benutzen Sie bitte folgendes Formular: https://www.cannabis-aerzte.de/folgeantrag-medizinisches-cannabis/Bitte füllen Sie alle nachstehenden Felder aus, damit wir für Sie alle notwendigen Daten für Ihren Folgeantrag generieren können.Demnach können Sie den gesamten Folgeantrag inkl. unserer neuen Anleitung ausdrucken und damit Ihren bisherigen Arzt aufsuchen.Bitte überprüfen Sie dennoch Ihre Angaben auf Richtigkeit. *Der Antragssteller muss einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können*
Cannabis Ärzte auf einem Blick
Hier finden Sie ein Auszug der besten und neuesten Ärzte, die Ihnen anhand Ihrer Erkrankung ein Rezept für Cannabis ausstellen können. Welche Erkrankung behandelt wird finden Sie entsprechend im jeweiligen Inserat.