Wann ist der Verkauf & Konsum von Cannabis in Deutschland legal?
Stand: August 2023
Update vom 16.08.2023
Das Bundeskabinett hat die Legalisierung von Cannabis zum privaten Gebrauch befürwortet. Gemäß dem am Mittwoch verabschiedeten Gesetzentwurf dürfen Erwachsene ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen, ohne rechtliche Konsequenzen zu befürchten. Der Kauf soll über lizenzierte Cannabis-Clubs erfolgen, und der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen zu Hause wird erlaubt sein.
Aktuell ist Cannabis in Deutschland laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als „nicht verkehrsfähig“ eingestuft. Somit ist jeglicher Besitz von Cannabis und Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana) mit einem hohen THC-Anteil illegal. Einzige Ausnahme ist die Verschreibung von Medizinischem Cannabis auf BTM-Rezepten für schwerkranke Patienten.
Doch die Bundesregierung plant Cannabis zu legalisieren. Melden Sie sich am besten für unseren kostenlosen Newsletter an, und wir informieren Sie wann und wo Cannabis in Deutschland legal gekauft werden kann.
Mehr Informationen zum Koalitionsvertrag finden Sie hier…
Inhaltsverzeichnis
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Wie die Ampel-Koalition die Legalisierung von Cannabis umsetzen will?
Die Ampel-Koalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, hat sich bei der Regierungsbildung im Jahr 2021 das Ziel gesetzt, die Legalisierung von Cannabis durchzusetzen. Im Koalitionsvertrag ist die Einführung einer „kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ vorgesehen. Durch diesen Ansatz erhoffen sich die Regierungsparteien eine bessere Kontrolle der Qualität, Schutz vor verunreinigten Substanzen und eine effektivere Jugendprävention.
Karl Lauterbach bei der Vorstellung des Eckpunktepapier für die Cannabis Legalisierung in Deutschland
Um die Details der Legalisierung von Cannabis zu bestimmen, hat die Bundesregierung einen Konsultationsprozess durchgeführt, bei dem Fachleute und Interessengruppen beteiligt waren. Unter der Leitung des Bundesdrogenbeauftragten wurde ein Eckpunktepapier erarbeitet, das am 26. Oktober 2022 von Karl Lauterbach vorgestellt wurde. In diesem Papier sind die Regelungen für die Freigabe von Cannabis festgelegt.
Wann wird der Verkauf von Cannabis erlaubt sein?
Die Bundesregierung hat bisher keinen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis vorgelegt. Stattdessen soll zunächst die Europäische Kommission prüfen, ob das Eckpunktepapier mit internationalem Recht vereinbar ist. Laut Aussagen von Karl Lauterbach, dem Bundesgesundheitsminister, rechnet man erst frühestens im Jahr 2024 mit einer Legalisierung. Diese Verzögerung kommt unerwartet, da Finanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann (beide FDP) zuvor mit einer Legalisierung im Jahr 2023 gerechnet hatten.
Die Legalisierung von Cannabis könnte sich durch das sogenannte Notifizierungsverfahren der EU verzögern. In diesem Verfahren haben sowohl die EU-Kommission als auch andere Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, ihre Meinung zu den deutschen Plänen zu äußern. Diese Prüfung kann sich bis zu 6 Monate hinziehen, währenddessen der Entwurf nicht beschlossen werden darf. Sollte die EU-Kommission beschließen, gemeinsame Regelungen für die gesamte Union festzulegen, kann sie den Entwurf sogar bis zu 18 Monate auf Eis legen.
Wie lauten die Hindernisse einer möglichen Cannabis Legalisierung?
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach möchte nur dann einen Gesetzentwurf vorlegen, wenn die EU-Kommission keine Bedenken hat und Deutschland kein Risiko eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeht. Laut Fachleuten besteht jedoch das Risiko, dass das geplante Gesetz gegen EU-Recht verstößt.
Basierend auf dem EU-Rahmenbeschluss von 2004, müssen Herstellung, Anbau, Verkauf, Transport, Versand sowie Ein- und Ausfuhr von Cannabis unter Strafe gestellt werden, wobei die Cannabispflanze explizit erwähnt wurde. Um diese Bedenken zu zerstreuen, gibt die Bundesregierung eine Interpretationserklärung ab, in der sie argumentiert, wie die kontrollierte Freigabe von Cannabis unter staatlicher Kontrolle und Verbesserung des Gesundheits- und Jugendschutzes mit den internationalen Regeln vereinbar ist.
Um in Kraft zu treten, muss das Gesetz noch die Mehrheit im Bundestag erhalten. Da die Ampel-Koalition die Mehrheit hat, könnte es jedoch darauf ankommen, ob es ein zustimmungsbedürftiges Gesetz ist, das die Interessen der Länder berührt oder die Verfassung ändert. In diesem Fall ist im Bundesrat eine absolute Mehrheit von 35 Stimmen erforderlich, und die CDU/CSU, die in acht Landesregierungen vertreten sind, könnten die Legalisierung verhindern.
Cannabis und THC sollen aus dem Betäubungsmittelgesetz entfernt werden
Die Bundesregierung plant, Cannabis und den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) im Rahmen der kontrollierten Freigabe nicht länger als Betäubungsmittel einzustufen. Produktion, Lieferung und Verkauf wären im Falle der Legalisierung erlaubt, jedoch würde der gesamte Prozess von Anbau über Herstellung bis hin zum Verkauf rigoros reguliert. Das Eckpunktepapier sieht vor, dass Erwachsene maximal 20-30 Gramm Cannabis besitzen dürfen, ohne Begrenzung des THC-Gehalts, da die Kontrolle zu aufwändig ist.
Auch Cannabisprodukte in Form von Kapseln, Sprays und Tropfen sollen freigegeben werden, während die Regierung überlegt, ob für Cannabis-Harz und Flüssigkeiten andere Grenzwerte gelten sollen. Ebenfalls noch in Prüfung ist, ob auch „Edibles“ wie cannabishaltige Nahrungsmittel, wie Kekse, freigegeben werden sollen. Die Regeln für medizinisches Cannabis sollen sich nach der Legalisierung nicht wesentlich ändern.
Wer darf legales Cannabis kaufen können?
Die aktuellen Pläne zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland sehen vor, dass nur Erwachsene ab einem Mindestalter von 18 Jahren Cannabis kaufen dürfen. Diese Personen dürfen die Verkaufsstellen betreten und Cannabis besitzen. Die Bundesregierung prüft noch, ob für Menschen unter 21 Jahren eine Obergrenze für den THC-Gehalt festgelegt werden soll.
Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis verboten, aber es wird nicht strafrechtlich verfolgt werden. Behörden können jedoch die Teilnahme an Frühinterventions- oder Präventionsprogrammen verpflichtend anordnen.
Künftige Regelungen für den Verkauf von Cannabis
Laut dem Eckpunktepapier der Bundesregierung müssen diejenigen, die Cannabis nach der Legalisierung verkaufen möchten, ebenfalls volljährig sein. Der Verkauf der Droge wird in speziellen Fachgeschäften stattfinden, die ausschließlich auf Verkauf und Beratung ausgerichtet sind. Online-Shops und Versandhandel sind zunächst nicht geplant. Allerdings plant die Bundesregierung eine spätere Überprüfung – mindestens bei der Evaluierung der Legalisierung von Cannabis, die nach vier Jahren geplant ist.
Die Möglichkeit, dass Apotheken auch Cannabis für den nichtmedizinischen Gebrauch verkaufen, ist noch unklar. Die Bundesregierung sieht in ihrem Eckpunktepapier die Möglichkeit, dass dies die Abdeckung in ländlichen Regionen verbessern würde, was zur Verdrängung des Schwarzmarkts beitragen könnte.
Betreiber der Verkaufsstellen benötigen eine zeitlich befristete Lizenz, die von Behörden ausgestellt wird. Diese Lizenzen können mehrfach verlängert werden und unterliegen regelmäßigen Kontrollen. Bei Verstößen kann die Lizenz entzogen werden.
Bei der Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften sollen bestimmte Regeln, gelten um die Sicherheit und den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten. Dazu gehören:
Eine Begrenzung der Menge an Cannabis, die pro Person verkauft werden darf
Keine Verknüpfung des Cannabisverkaufs mit dem Verkauf von Tabak und Alkohol
Bereitstellung von Informationen über risikoarmen Konsum, Risiken und Hinweise zu Beratungs- und Behandlungsstellen
Ernennung einer Person für den Jugendschutz, die als Ansprechpartner dient
Ein Werbeverbot (es sind jedoch sachliche Informationen wie der Verkaufsort erlaubt)
Die Betreiber der Verkaufsstellen und das Personal müssen ebenfalls bestimmte Anforderungen erfüllen, um Cannabis verkaufen zu dürfen:
Nachweis über ihre Fachkompetenz
Nachweis über Kenntnisse in Beratung und Prävention
Nachweis über Zuverlässigkeit.
Wie wird der Anbau für Cannabis geregelt?
Die Regierung plant, dass der Anbau von Cannabis eine behördliche Lizenz erfordern wird, um sicherzustellen, dass der Anbau und die Produktion unter staatlicher Kontrolle und Überwachung stehen. Es wird erwartet, dass vorrangig Indoor-Anbau sowie Gewächshäuser als Produktionsstätten genutzt werden.
Eigenanbau von bis zu 3 Cannabispflanzen soll erlaubt werden
Nach der Legalisierung wird auch der Eigenanbau von Cannabis erlaubt sein, wobei Erwachsene dann das Recht haben werden, bis zu drei Pflanzen anzubauen. Es wird keine festgelegten THC-Grenzwerte geben. Kinder und Jugendliche werden jedoch keinen Zugang zu den Pflanzen haben. Die Bundesregierung prüft noch, ob und inwieweit der Anbau gemeldet werden muss.
Führerschein und der Konsum von legalem Cannabis
Wie wirkt sich die Cannabis-Legalisierung auf die Regeln im Straßenverkehr aus?
Das Eckpunktepapier der Bundesregierung sieht im Rahmen der Cannabis-Legalisierung keine Änderung der Regeln im Straßenverkehr vor. Ob die Legalisierung Auswirkungen auf die geltenden Grenzwerte hat, könne nur „unter Einbeziehung der einschlägigen Fachgremien“ festgestellt werden, heißt es im Papier.
Aktuell begehen Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie unter Einfluss von Cannabis am Steuer sind. Entscheidend ist dabei der Nachweis der Droge im Blut. Derzeit gilt für THC ein Grenzwert von 1 Nanogramm pro Milliliter. Je nach Konsumhäufigkeit wird der Wert noch mehrere Tage nach dem Cannabiskonsum überschritten.
Was geschieht mit laufenden Strafverfahren nach der Legalisierung?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es so, dass Behörden der Bundesländer entscheiden, ob sie im Rahmen der aktuellen Regeln Straftaten verfolgen. Mit der Legalisierung von Cannabis sollen laufende Ermittlungen und Strafverfahren, die sich auf den Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis bis zu einer Menge von 20 bis 30 Gramm bzw. drei weiblich blühenden Pflanzen beziehen, eingestellt werden. Auf Antrag können auch eingetragene Verurteilungen in diesem Zusammenhang beseitigt werden. Dies betrifft jedoch nur Straftaten, die durch die Freigabe von Cannabis entfallen würden.
Welche Schutzmaßnahmen für Jugendliche sind geplant?
Die Bundesregierung sieht in der Cannabis-Legalisierung eine Möglichkeit, den Gesundheits- und Jugendschutz zu verbessern. Laut dem Eckpunktepapier der Regierung sind hierfür mehrere Maßnahmen geplant, darunter die Einführung einer Altersbeschränkung von 18 Jahren. Kinder und Jugendliche dürfen weder Cannabis noch Cannabisprodukte besitzen und die Verkaufsstellen nicht betreten. Verstöße gegen diese Regel können für die Verkäuferinnen und Verkäufer sowohl den Entzug der Lizenz als auch Strafverfahren zur Folge haben.
Eine weitere Maßnahme ist die Regulierung des THC-Gehalts in Cannabisprodukten. Ein THC-Limit von 15% soll dabei eingeführt werden, um die Gefahren des Cannabiskonsums für Jugendliche zu minimieren. Eine intensivere Aufklärung und Beratung sollen dazu beitragen, dass insbesondere Jugendliche über die Risiken des Cannabiskonsums informiert werden und eine adäquate Unterstützung erhalten. Dazu gehört auch die Schaffung von Frühinterventions- und Präventionsprogrammen, die auf junge Menschen abzielen.
Aufklärungskampagnen und spezielle Schulungen für Verkäuferinnen und Verkäufer von Cannabisprodukten sind weitere Maßnahmen, die im Eckpunktepapier genannt werden, um Jugendliche vor den Gefahren des Cannabiskonsums zu schützen.
Weitere Maßnahmen für den Jugendschutz lauten wir folgt:
Einhaltung von Mindestabständen zwischen Verkaufsstellen für Cannabis und Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen
Begrenzung der Anzahl von Verkaufsstellen in einer Gegend, entsprechend der Bevölkerungsdichte
Verbot des Konsums an Orten, an denen Kinder und Jugendliche regelmäßig anzutreffen sind, z.B. Fußgängerzonen bis 20 Uhr
Anwendung von Frühinterventions- oder Präventionsprogrammen bei Erwerb und Besitz von Cannabis durch Jugendliche
Bereitstellung von flächendeckenden Angeboten zur Konsumreflexion und Beratung
Familiengerichtliche Maßnahmen gegen Sorgeberechtigte, falls das Wohl des Kindes gefährdet ist oder die Eltern nicht in der Lage sind, etwas dagegen zu tun.
Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit bei der Legalisierung von Cannabis
Die Bundesregierung plant, im Zuge der Legalisierung von Cannabis die Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote zu erweitern. Diese sollen in Schulen, Berufsschulen, sozialen Medien, Sportvereinen und der Arbeitswelt stattfinden. Zusätzlich soll der Nichtraucherschutz ergänzt werden. Die entsprechenden Regeln gelten ebenfalls, wenn Produkte mit Cannabis geraucht werden.
Eine besondere Verbrauchssteuer soll eingeführt werden, deren Höhe sich am THC-Gehalt orientiert, womit potentere Produkte teurer wären. Von dieser umgangssprachlichen Cannabissteuer erhofft sich die Regierung eine Lenkungswirkung. Der Preis von Cannabis soll nach der Legalisierung im Bereich des Schwarzmarktpreises liegen. Die Auswirkungen auf Jugend- und Gesundheitsschutz sollen nach vier Jahren überprüft und das Gesetz angepasst werden.
Welche Kritik gib es zur Cannabis Legalisierung?
Die geplante Legalisierung von Cannabis hat sowohl Befürworter als auch Kritiker. Während die Befürworter auf die Vorteile wie einen besseren Jugend- und Gesundheitsschutz, Entlastung von Polizei und Justiz sowie die Verdrängung des Schwarzmarkts hoffen, warnen die Kritiker vor den negativen Auswirkungen. Vor allem vor den gesundheitlichen Folgen des Cannabiskonsums und Folgestörungen wie Abhängigkeiten, Depressionen, Angststörungen, Psychosen sowie Entwicklungsrückstände bei Jugendlichen. Zudem befürchten sie einen Anstieg von Verkehrsunfällen.
Einige Kritiker argumentieren auch, dass der Schwarzmarkt nicht vollständig verdrängt werden kann und Jugendliche weiterhin Zugang zu illegalen Drogen haben werden, da sich der illegale Markt an die ausgeschlossenen Jugendlichen anpassen würde.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft und die Gewerkschaft der Polizei Bayern haben sich ebenfalls gegen die Legalisierung ausgesprochen, da sie fürchten, dass es ein „fatales Signal“ an die Öffentlichkeit senden würde, dass Drogenkonsum nicht schädlich sei.
Aktuelle Gesetze zu Cannabis in Deutschland
Derzeit ist es in Deutschland verboten, Cannabis zu konsumieren, anzubauen, herzustellen, zu handeln, zu importieren, zu exportieren, zu kaufen oder zu besitzen. Verstöße können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für geringe Mengen, die von den Behörden unter Umständen nicht verfolgt werden. Medizinisches Cannabis ist seit 2017 in Deutschland erhältlich und kann von Ärzten für schwere Krankheiten verschrieben werden, wenn keine Alternativen mehr verfügbar sind. Der Anbau von medizinischem Cannabis wird von der Cannabis Agentur des Bfarms reguliert.
Seit wann ist Cannabis in Deutschland verboten?
Das Verbot von Cannabis existiert in Deutschland seit 1929. Ursprünglich wurde es durch den Völkerbund und das „Internationale Abkommen über die Betäubungsmittel“ von 1925 eingeführt, welches Deutschland dazu verpflichtete, die Herstellung, den Import und Export, den Handel und die Verwendung von Indischem Hanf zu verbieten. Lediglich zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken durfte Cannabis weiterhin genutzt werden. Im Dezember 1929 wurde Indisches Hanf dann auch in das „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“ (Opiumgesetz) aufgenommen und besteht seitdem als Verbot für Anbau, Handel, Kauf und Besitz von Cannabis. SPD, Grüne und FDP fordern jetzt, über 90 Jahre später, eine Änderung dieser Gesetzgebung.
Timeline für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland
Die Regierung hat sich von 200 Experten zu Themen wie Suchtmedizin, Recht und Wirtschaft und Erfahrungen aus anderen Ländern, bei denen Cannabis als Genussmittel bereits legalisiert wurde, beraten lassen.
Karl Lauterbach hat ein Eckpunktepapier vorgestellt, das von der Europäische Kommission geprüft werden soll, ob die Legalisierung in Deutschland mit internationalem Recht vereinbar ist.
Anhand der besprochenen Eckpunkte mit Experten, arbeitet die Regierung über ein halbes Jahr lang entsprechende Paragraphen aus und veröffentlicht den Gesetzesentwurf für Cannabis zu Genusszwecken.
Deutschland ist Mitglied der Vereinten Nationen und hat sich 1961 völkerrechtlich dazu verschrieben, Cannabis nicht zu legalisieren.
Damit es hier nicht zu Problemen kommt muss Deutschland aus dem Abkommen austreten und mit einem „Vorbehalt für Cannabis“ wieder eintreten. Ein Prozess, der 18 Monate dauern kann. Die Frist für den Austritt für 2023 ist bereits abgelaufen.
Damit die Legalisierung erfolgreich den Bundesrat passieren kann ist eine absolute Mehrheit in den einzelnen Bundesländern erforderlich, wenn Gesetzesänderungen auf Länderebene notwendig sind. Aktuell ist die CDU in den meisten Bundesländern am stärksten vertreten, die der Legalisierung konservativ entgegensteht.
Die Termine zu Landtagswahlen je Bundesland finden Sie hier.
Sind die Aspekte wie dem Austritt aus der Einheitskonvention für Suchtstoffe und EU-rechtliche Angelegenheiten, wie das Schengener Abkommen ausreichend geklärt, wird das Cannabisgesetz zu diesem Zeitpunkt verabschiedet.
Es werden sich Firmen für Cannabislizenzen zum Vertrieb von Cannabis zu Genusszwecken bewerben können. Hierbei werden strenge Auflagen für eine Lizenz und suchtmedizinische Schulungen für Mitarbeiter notwendig sein.
Spätestens zum Ende der zweiten Jahreshälfte 2024 können Konsumenten völlig legal Ihre Cannabis-Präparate im lizenzierten Fachgeschäft kaufen können, unter Berücksichtigung der Anbauzeit für Cannabis zu Genusszwecken oder den Import von Recreational Cannabis aus anderen Ländern. Medizinisch angebautes Cannabis darf für den Genusskonsum nicht verwendet werden.
Die Regierung hat sich von 200 Experten zu Themen wie Suchtmedizin, Recht und Wirtschaft und Erfahrungen aus anderen Ländern, bei denen Cannabis als Genussmittel bereits legalisiert wurde, beraten lassen.
Anhand der besprochenen Eckpunkte mit Experten, arbeitet die Regierung über ein halbes Jahr lang entsprechende Paragraphen aus und veröffentlicht den Gesetzesentwurf für Cannabis zu Genusszwecken.
Deutschland ist Mitglied der Vereinten Nationen und hat sich 1961 völkerrechtlich dazu verschrieben, Cannabis nicht zu legalisieren.
Damit es hier nicht zu Problemen kommt muss Deutschland aus dem Abkommen austreten und mit einem „Vorbehalt für Cannabis“ wieder eintreten. Ein Prozess, der 18 Monate dauern kann. Die Frist für den Austritt für 2023 ist bereits abgelaufen.
Damit die Legalisierung erfolgreich den Bundesrat passieren kann ist eine absolute Mehrheit in den einzelnen Bundesländern erforderlich, wenn Gesetzesänderungen auf Länderebene notwendig sind. Aktuell ist die CDU in den meisten Bundesländern am stärksten vertreten, die der Legalisierung konservativ entgegensteht.
Die Termine zu Landtagswahlen je Bundesland finden Sie hier.
Sind die Aspekte wie dem Austritt aus der Einheitskonvention für Suchtstoffe und EU-rechtliche Angelegenheiten, wie das Schengener Abkommen ausreichend geklärt, wird das Cannabisgesetz zu diesem Zeitpunkt verabschiedet.
Es werden sich Firmen für Cannabislizenzen zum Vertrieb von Cannabis zu Genusszwecken bewerben können. Hierbei werden strenge Auflagen für eine Lizenz und suchtmedizinische Schulungen für Mitarbeiter notwendig sein.
Spätestens zum Ende der zweiten Jahreshälfte 2024 können Konsumenten völlig legal Ihre Cannabis-Präparate im lizenzierten Fachgeschäft kaufen können, unter Berücksichtigung der Anbauzeit für Cannabis zu Genusszwecken oder den Import von Recreational Cannabis aus anderen Ländern. Medizinisch angebautes Cannabis darf für den Genusskonsum nicht verwendet werden.