Legalisierung hat erfolgreich den Bundesrat passiert tritt am 01. April 2024 in Kraft.
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (22.03.2024) dafür gestimmt, dass das Cannabisgesetz wie geplant am 01.04.2024 in Kraft tritt.
Neben der Entkriminalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ändert sich auch der Status von Cannabis als Arzneimittel: Medizinisches Cannabis wird ab dem 1. April nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft, sondern in die „normale“ Verschreibungspflicht übernommen. Dies bringt einige Vorteile für die Beteiligten mit sich und erleichtert für Patient*innen den Zugang zur medizinischen Anwendung.
Ab 01.04.2024. werden folgende Änderungen gültig:
- Cannabis wird nun wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel verschrieben, d.h. es darf kein Betäubungsmittelrezept mehr genutzt werden
- Die Rezepte sind vier Wochen lang gültig
- Die Verordnungen können als E-Rezept ausgestellt werden. Hier brauchen wir kein Rezept mehr im Original, es reicht die Zusendung des QR-Codes per Email oder des Ausdrucks der Arztpraxis
- Die bisherigen Grenzen für die Verschreibung an Blüten, Extrakten etc. bleiben laut §§ 2 und 4 der Arzneimittelverschreibungsverordnung bestehen.
Das E-Rezept
Sie kennen es vermutlich schon von anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten: Seit Beginn des Jahres können Rezepte als elektronische Verordnung (= E-Rezept) ausgestellt werden. Üblicherweise gehen Sie dann mit Ihrer Gesundheitskarte in die Apotheke vor Ort und geben die E-Rezepte dort unkompliziert am Terminal frei. Dies funktioniert ab dem 1. April auch mit einer Cannabisverordnung!
Um weiterhin eine Lieferungen per Versand oder mit dem Botendienst in Anspruch zu nehmen, fragen Sie in Ihrer Praxis am besten nach einem E-Rezept Ausdruck auf Papier!
Diesen Ausdruck können Sie dann bequem per Mail, Foto, oder auch per Post an etwaige Apohteken senden. Am Anfang ist es außerdem auch möglich, dass Ihre Praxis Ihr Cannabis-Medikament auf einem normalen rosafarbenen Rezept ausstellt, denn diese sind weiterhin gültig.
Insgesamt gibt es also folgende Möglichkeiten, wie Sie Rezepte einlösen können:
Ausdruck auf Papier
- auf Wunsch kann Ihre Praxis Ihnen das E-Rezept ausdrucken. Auf dem Aufdruck befindet sich ein QR Code, welcher von der Apotheke einfach eingescannt wird

„Rosa“ Rezept (alte Form)
- für eine spezielle Arzneimitteltherapie, wie die Cannabis Therapie, können weiterhin rosafarbene Rezepte ausgestellt werden

Gesundheitskarte / Versichertenkarte
- Ihre Praxis erstellt das Rezept elektronisch und Sie können die ausgestellten Rezepte in der Apotheke vor Ort mit Ihrer Karte einlösen

Übermittlung per sicherer KIM Adresse von der Praxis direkt in die Apotheke
- das E-Rezept kann von der Praxis über die Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens direkt an Apotheken übermittelt werden, über die sogenannte KIM Adresse.
„Das E-Rezept“-App (Anbieter: Gematik)
- Im Play Store (Android, Samsung, Google etc.) oder im App Store (Apple iPhone) können Sie die offizielle E-Rezept-App der staatlichen Gematik herunterladen.
Hier sind alle Apotheken registriert. Über diese App wird das elektronische Rezept mit wenigen Klicks an die Apotheken-Software weitergeleitet und die Bearbeitung beginnt unverzüglich.

Ganz allgemein haben Sie also diese Möglichkeiten zur Einlösung vor Ort in der Apotheke:
- mit dem E-Rezept Ausdruck
- mit einem rosafarbenen Rezept
- mit ihrer Gesundheitskarte
- vorab per KIM Versand direkt von Ihrer Praxis zur Apotheke
- mit der E-Rezept App der Gematik
Die Möglichkeiten zur Einlösung per Versand sind:
- mit dem E-Rezept Ausdruck per Mail, Foto oder per Post
- mit einem rosafarbenen Rezept per Post (muss der Apotheke physisch vorliegen)
- vorab per KIM Versand direkt von Ihrer Praxis zur Apotheke
- mit der E-Rezept App der Gematik


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