Medizinisches Cannabis aus der EU ausführen
Wer medizinisches Cannabis in ein Nicht-EU Land mitnehmen muss, kann den Export aus Deutschland mit einem speziellen Formular beantragen, das zum Export eines 30-Tage Bedarfs berechtigt. Parallel dazu muss sich der Patient eine Import-Genehmigung des Ziellandes besorgen.
Reiseformular NICHT-EU herunterladen
Das kann nur dann funktionieren, wenn beide Länder über ein medizinisches Cannabisprogramm auf Bundesebene verfügen, da Einreiseformalitäten weltweit von Bundesbehörden kontrolliert werden. Für Jamaika zum Beispiel ist das kein Problem, aber viele Staaten erteilen noch keine Importgenehmigung für medizinisches Cannabis.
Folgende Vorgehensweise wird vom BfArM empfohlen:
- Abklärung der Einfuhrmodalitäten über diplomatische Vertretung des Reiselandes
Kontakte über www.auswaertiges-amt.de - Mitnahme von BtM nicht möglich? → Ist eine Verschreibung vor Ort möglich?
- Wenn nein: Mitnahme nur über Ein- und Ausfuhrgenehmigung möglich, die bei der Bundesopiumstelle beantragt werden muss
(Achtung: umfangreiches Verfahren!)
Grundsätzlich rät die Bundesopiumstelle betroffenen Personen, sich beim Mitführen von Betäubungsmitteln auf Reisen eine mehrsprachige Bescheinigung vom Arzt ausstellen zu lassen. Diese muss ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.
Cannabis als Medizin innerhalb Europas
Es beschließen immer mehr europäische Länder, den Ärzten die Möglichkeit zu geben, Medizinalhanf zur Behandlung bestimmter Gesundheitszustände zu verschreiben.
Allerdings erfordert der der Verkauf von Cannabis eine Lizenz der staatlichen Aufsichtsbehörden. Medizinische Cannabisprodukte müssen registriert und ihre Wirksamkeit durch wissenschaftliche Forschung nachgewiesen werden. Nach der Registrierung werden die Produkte für schwerkranke Patienten verfügbar sein. Zu diesen zählen Patienten, die an Multipler Sklerose, schweren Formen von Epilepsie und HIV/AIDS leiden.
Die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen für klinische Studien erfolgt durch die staatliche Arzneimittelkontrollbehörde.
Cannabis auf Rezept in Deutschland
Wenn Sie innerhalb Deutschlands reisen und Ihr medizinische Cannabis mitnehmen möchten, besteht normalerweise keine Notwendigkeit, ein besonderes Formular auszufüllen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in Deutschland bestimmte Vorschriften für den Besitz und die Verwendung von medizinischem Cannabis gelten. Daher ist es ratsam, Ihre medizinischen Unterlagen und eine Kopie Ihrer Verschreibung bzw. der Rezepte bei sich zu tragen, um zu belegen, dass Sie das Medikament aus medizinischen Gründen verwenden. Je mehr Unterlagen Sie bei sich tragen, desto glaubwürdiger wird Ihre Therapie mit Cannabis.
Wenn Sie kein Attest des Arztes vorweisen können, sodass Sie sich bereits außerhalb der Einstellungsphase befinden, sollten Sie auch nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, falls Sie kurzfristig Cannabis konsumiert haben sollten. Es besteht immer noch die Möglichkeit, dass Sie als Konsument von der Polizei stigmatisiert werden und entsprechende Drogentests durchführen müssen (obwohl Sie Patient sind). Darüber hinaus sind Polizisten auch angewiesen bei etwaigen „Drogenfahrten“ Patienten bei der Fahrerlaubnisbehörde zu melden, sodass Sie mit einer Anordnung zur MPU rechnen müssen.
Hier erfahren Sie mehr über die MPU-Anordnung.