Reisen mit Cannabis (Inland / Ausland)

Cannabis Ärzte

Darf ich meine Cannabis Medizin mit in den Urlaub nehmen?

Übersicht zu Reisen

Mit dem neuen Gesetz zu Cannabis als Medizin wurde medizinisches Cannabis in Deutschland verkehrsfähig.
Seitdem darf man es mit ins europäische Ausland nehmen. Viele weitere andere Staaten verbieten allerdings den Import.

Alle Cannabispräparate, egal ob Fertigpräparat, Extrakt oder Blüte, werden als so genannte „verkehrsfähige Betäubungsmittel“ verschrieben und gehandelt. Da in den meisten Ländern lediglich Sativex, Marinol, Dronabinal, oder Canames zugelassen sind, darf man aus diesen Ländern auch nur diese Präparate mit in den Urlaub oder auf die Geschäftsreise nehmen.

Dazu bedarf es einer „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens“, die jedes EU-Mitgliedsland ausstellen kann. Dazu muss ein Patient in Deutschland ein Formular vom behandelten Arzt ausfüllen und es auf der zuständigen Gesundheitsbehörde (Landesgesundheitsamt) abstempeln lassen.

Schengenformular herunterladen

In Deutschland sind das die jeweiligen Landesgesundheitsämter, die manchmal für die Bearbeitung eine geringe Gebühr erheben. Das Durchführungsabkommen wurde eingeführt, um den Betäubungsmittelverkehr im medizinischen Bereich innerhalb der EU zu vereinfachen und berechtigt deshalb sowohl zum Export aus dem ausstellenden Land als auch zum Import in andere EU-Staaten.

Ausgestattet mit einem solchen Schein darf ein Patient einen 30-Tage Bedarf seiner Medizin mit sich führen.
Bei Flugreisen muss die Medizin zusammen mit der Kopie des Rezepts und der Bescheinigung im Handgepäck mitgeführt werden.

Liste der Landesgesundheitsämter zur Beglaubigung.

In welche Länder darf importiert werden?

Diese Regelungen gelten nur für Bürger aus den Vertragsstaaten des Schengener Abkommens

Medizinisches Cannabis aus der EU ausführen

Wer medizinisches Cannabis in ein Nicht-EU Land mitnehmen muss, kann den Export aus Deutschland mit einem speziellen Formular beantragen, das zum Export eines 30-Tage Bedarfs berechtigt. Parallel dazu muss sich der Patient eine Import-Genehmigung des Ziellandes besorgen.

Reiseformular NICHT-EU herunterladen

Das kann nur dann funktionieren, wenn beide Länder über ein medizinisches Cannabisprogramm auf Bundesebene verfügen, da Einreiseformalitäten weltweit von Bundesbehörden kontrolliert werden. Für Jamaika zum Beispiel ist das kein Problem, aber viele Staaten erteilen noch keine Importgenehmigung für medizinisches Cannabis.

Folgende Vorgehensweise wird vom BfArM empfohlen:

  • Abklärung der Einfuhrmodalitäten über diplomatische Vertretung des Reiselandes
         Kontakte über www.auswaertiges-amt.de
  • Mitnahme von BtM nicht möglich? → Ist eine Verschreibung vor Ort möglich?
  • Wenn nein: Mitnahme nur über Ein- und Ausfuhrgenehmigung möglich, die bei der Bundesopiumstelle beantragt werden muss
    (Achtung: umfangreiches Verfahren!)

Grundsätzlich rät die Bundesopiumstelle betroffenen Personen, sich beim Mitführen von Betäubungsmitteln auf Reisen eine mehrsprachige Bescheinigung vom Arzt ausstellen zu lassen. Diese muss ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.

Cannabis als Medizin innerhalb Europas

Es beschließen immer mehr europäische Länder, den Ärzten die Möglichkeit zu geben, Medizinalhanf zur Behandlung bestimmter Gesundheitszustände zu verschreiben.

Allerdings erfordert der der Verkauf von Cannabis eine Lizenz der staatlichen Aufsichtsbehörden. Medizinische Cannabisprodukte müssen registriert und ihre Wirksamkeit durch wissenschaftliche Forschung nachgewiesen werden. Nach der Registrierung werden die Produkte für schwerkranke Patienten verfügbar sein. Zu diesen zählen Patienten, die an Multipler Sklerose, schweren Formen von Epilepsie und HIV/AIDS leiden.

Die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen für klinische Studien erfolgt durch die staatliche Arzneimittelkontrollbehörde.

Cannabis auf Rezept in Deutschland

Wenn Sie innerhalb Deutschlands reisen und Ihr medizinische Cannabis mitnehmen möchten, besteht normalerweise keine Notwendigkeit, ein besonderes Formular auszufüllen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in Deutschland bestimmte Vorschriften für den Besitz und die Verwendung von medizinischem Cannabis gelten. Daher ist es ratsam, Ihre medizinischen Unterlagen und eine Kopie Ihrer Verschreibung bzw. der Rezepte bei sich zu tragen, um zu belegen, dass Sie das Medikament aus medizinischen Gründen verwenden. Je mehr Unterlagen Sie bei sich tragen, desto glaubwürdiger wird Ihre Therapie mit Cannabis.

Wenn Sie kein Attest des Arztes vorweisen können, sodass Sie sich bereits außerhalb der Einstellungsphase befinden, sollten Sie auch nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, falls Sie kurzfristig Cannabis konsumiert haben sollten. Es besteht immer noch die Möglichkeit, dass Sie als Konsument von der Polizei stigmatisiert werden und entsprechende Drogentests durchführen müssen (obwohl Sie Patient sind). Darüber hinaus sind Polizisten auch angewiesen bei etwaigen „Drogenfahrten“ Patienten bei der Fahrerlaubnisbehörde zu melden, sodass Sie mit einer Anordnung zur MPU rechnen müssen.

Hier erfahren Sie mehr über die MPU-Anordnung.

CBD-Shops auf einem Blick

Hier finden Sie ein Auszug der besten und neuesten Shops. Diese führen in der Regel CBD Produkte wie z.B. CBD Blüten, CBD Öle, CBD Kosmetik, Hanftees oder andere Hanf-Lebensmittel. 

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