Die Verordnung mehrerer Cannabispräparate auf nur einem Kassenrezept wird ab dem 1. Juli 2021 nicht mehr möglich sein!
Selbstzahler und Privatpatienten sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ausschlaggebend für diese Änderung ist der Bundesmantelvertrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, mit dem neue Abrechnungsregeln der Krankenkassen für Cannabisrezepturen beschlossen wurden.
Die Verordnung mehrerer Cannabisblüten, Extrakten, Kapseln oder Dronabinol auf einem Kassenrezept ist somit nicht mehr möglich. Dafür muss für jedes Präparat ein eigenes BtM-Rezept ausgestellt werden. Für Kassenpatienten ändert sich dabei relativ wenig, da die Rezeptgebühr generell pro Cannabispräparat geleistet werden musste.
Zweck dahinter ist die Möglichkeit zu transparenteren Abrechnungen. Bislang hatten die Apotheken bei etwaigen Preisverhandlungen für die Abgabe und Zubereitung von medizinischem Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder Dronabinol keine plausible Verhandlungsgrundlage, da keine ausreichend detaillierten Abrechnungsdaten vorlagen. Dies soll sich nun mit der Einführung eines sog. Hashwerts auf den Papierrezept ändern.


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