Cannabis Ärzte

Berufsgenossenschaft

Wird eine Cannabis Therapie erstattet?

Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt nicht immer die Krankenkasse des Versicherten die Kosten für die Therapie, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Die jeweilige Berufsgenossenschaft (BG) ist in der Pflicht. Irgendwie anders und dennoch gleich sind die Vorschriften für die Belieferung entsprechender Rezepte.

Heil- und Hilfsmittel werden auf einem Muster-16-Formular verordnet und zu Lasten der BG abgerechnet. Bei der Abgabe ist darauf zu achten, den richtigen Kostenträger auszuwählen, da eine IK-Nummer nicht vorhanden ist. Ansonsten gelten die üblichen Regeln zu Reimporten, Aut-idem oder Rezeptgültigkeit.

Dennoch gibt es kleine Unterschiede.

Wann ist eine Vorstellung bei einer D-Ärztin bzw. einem D-Arzt erforderlich?

Sofern Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten haben, stellen Sie sich bitte bei einer Durchgangsärztin bzw. einem Durchgangsarzt vor, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
  • die ärztliche Behandlung länger als eine Woche durchgeführt wird,
  • bei Verordnung von Heil- und/oder Hilfsmitteln
  • eine Wiedererkrankung an Unfallfolgen vorliegt.

Generell besteht die freie Wahl unter den Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzten.

Haben Sie auch eine Zeit lang nach Ihrer Diagnose weitere Beschwerden sollten Sie zunächst Ihren Hausarzt konsultieren.

Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von den Landesverbänden der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zugelassene Fachärztinnen und Fachärzte, die über spezielle unfallmedizinische Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen. Weiterhin müssen die Praxen spezielle technische, personelle und räumliche Anforderungen erfüllen. Mit der Zulassung zum berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren werden auch Pflichten übernommen, wie beispielsweise zur regelmäßigen Fortbildung, um die Qualität der Behandlungen zu sichern.

Die zugelassenen Ärztinnen und Ärzte entscheiden und koordinieren die weitere Behandlung sowie Rehabilitation und verordnen bei Bedarf die benötigten Medikamente und/oder Hilfsmittel. Ferner bilden sie im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren ein wichtiges Bindeglied zwischen den Unfallverletzten und der Berufsgenossenschaft.

Info: Bei Medikamenten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, ist das die übliche Vorgehensweise der Berufsgenossenschaft.

Haben Sie nach einiger Zeit noch immer Beschwerden aufgrund des Arbeitsunfalls, dann sprechen Sie Ihren behandelnden Hausarzt auf eine Therapie mit Medizinischen Cannabis an, falls Sie das nicht beim Durchgangsarzt gemacht haben.
Ob Sie sich dafür eignen sehen Sie hier: cannabis-aerzte.de/eignung und hier cannabis-aerzte.de/erkrankungen.

Ihr Hausarzt bzw. Sie erhalten Post von der Berufsgenossenschaft. Sie müssen eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, sodass er Ihre Befunde an die zuständige BG und dem jeweiligen Durchgangsarzt schicken kann. Sollten Sie den Termin zur Heilverfahrenskontrolle nicht wahrnehmen, könnten Ihnen Leistungseinschränkungen angedroht werden. Besprechen Sie das bestenfalls erneut mit Ihrem Hausarzt, wie Sie mit dieser Kontrolle verfahren sollten.

Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft?

Sie müssen die Kostenübernahme zusammen mit einem Durchgangsarzt oder in einem berufsgenossenschaftlichen Klinikum bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Es ist mit erheblicher Arbeit für alle verbunden, laut BG sollten Sie erst einmal ein mehrwöchiges Tagebuch führen, damit sie im positiven Fall den Erfolg später nachweisen können. Bei einer Verschreibung ohne vorherigen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse ist die Erstattung der Kosten ausgeschlossen.

Den Antrag können Sie hier über folgenden Link kostenpflichtig generieren lassen:
cannabis-aerzte.de/erstantrag-medizinisches-cannabis

Grundsätzlich kann jedes Cannabisarzneimittel verschrieben werden.

Die Berufsgenossenschaft begründet die Beschränkung auf Fertigarzneimittel wie folgt:
Hauptgrund ist, dass nur für diese Arzneimittel (Sativex, Canemes & Dronabinol) der Wirkstoffgehalt feststeht. Nur dadurch kann der Arzt eine Vorstellung bekommen, welche Dosierung für Sie bei Ihren individuellen Risiken richtig ist. Deshalb verschreiben wir keine Pflanzenextrakte, so lange dieser Punkt nicht von Anbietern eindeutig geregelt wird. Wir bevorzugen die Kombination aus zwei Cannabis-Stoffen (THC und CBD), weil diese Kombination das Risiko gravierender psychischer Nebenwirkungen, insbesondere auch von Abhängigkeit und Missbrauch, laut der wissenschaftlichen Literatur deutlich vermindert. Pflanzenextrakte enthalten diese Kombination nicht. Einzelheiten können Ihnen Ihre behandelnden Ärzte erklären.

Das rosafarbene Rezept unterscheidet sich optisch nicht von einer herkömmlichen Verordnung. Der Durchgangsarzt muss jedoch die Verschreibung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit kenntlich machen. Dazu müssen Unfalltag und -ort auf dem Rezept vermerkt werden, zusätzlich ist das Feld „Arbeitsunfall“ anzukreuzen.

Handelt es sich um eine Berufskrankheit, die durch die Arbeit bedingt auftrat, muss „BK“ auf der Verordnung dokumentiert werden. Weiterhin müssen der Name des Unfallversicherungsträgers, Geburtsdatum und Adresse sowie das Ausstellungsdatum angegeben sein.

Der Verunfallte ist von der gesetzlichen Zuzahlung freigestellt. Fallen jedoch Mehrkosten (wie die Rezeptgebühr) an, sind diese zu leisten. Eine Ausnahme liegt jedoch vor, wenn der Arzt einen Austausch durch das Aut-idem-Kreuz (also eine medizinische Notwendigkeit für das Arzneimittel besteht) untersagt hat. Die Mehrkosten entfallen auch, wenn es sich um eine Akutversorgung handelt, die auf dem Rezept dokumentiert werden muss.

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