Cannabis Ärzte

Das BTM Rezept für Cannabis

Eine Ausfüllhilfe für Ärzte

Übersicht zur Ausfüllhilfe

Wer bekommt Cannabis auf Rezept (BTM)?

Es sind in der Regel unheilbar, chronisch Erkrankte, welchen Cannabis als Medikament verordnet wird. Eine exakte Definition der Krankheitsbilder gibt es im Gesetz nicht.
Diese Patienten lassen sich in 5 Gruppen unterteilen:

  • Patienten mit chronischen Schmerzen, dazu gehören auch Phantomschmerzen und Migräne
  • Menschen mit neurologischen Erkrankungen wie Epilepsie, Multipler Sklerose oder Tourette.
  • Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen wie Depressionen, posttraumatischen Belastungsstörungen oder ADHS.
  • Patienten mit chronisch, entzündlichen Erkrankungen wie Rheuma, Morbus Crohn.
  • Krebs- oder HIV-Patienten.

Wie komme ich zu Cannabispräparaten auf Rezept (BTM)?

  1. Schritt: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihr Anliegen und das Thema „Cannabis als Therapeutikum“.
  2. Schritt: Generieren Sie das Antragsformular zur Kostenübernahme für medizinisches Cannabis genau hier >> Zum Patientenantrag <<
  3. Schritt: Füllen Sie dieses Formular gewissenhaft selbst aus und lassen Sie es vom Arzt kontrollieren, abstempeln und unterschreiben oder füllen Sie es zusammen mit Ihrem Arzt aus.
  4. Schritt: Bei einer Kostenübernahme gehen Sie zu Ihrem Arzt und lassen Sich ein BTM- Rezept (gelb) verordnen.
  5. Schritt: BTM-Rezept bei der Apotheke einlösen >> Hier finden Sie Lieferbestände von Apotheken <<

Die Entscheidung über die Kostenübernahme für medizinisches Cannabis muss innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang erfolgen. Bei Hinzunahme des MDK beträgt die Entscheidungsfrist 5 Wochen. Bei einer Verordnung einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung beträgt die Frist nur drei Tage. Sollten die Krankenkassen sich nicht an die verbindlichen Fristen halten, gilt die Kostenzusage als erteilt.

Sie können Sich von Ihrem Arzt auch ein Privatrezept über Cannabisblüten ausstellen lassen. Dann müssen Sie allerdings diese selber zahlen. Diese Variante ist geeignet für Patienten ohne Cannabis- Erfahrungen, Sie gibt Ihnen die Möglichkeit die Wirkung und Tauglichkeit der Cannabisblüten für sich zu testen, ohne den bürokratischen Aufwand einer Antragstellung zur Kostenübernahme von Cannabisblüten bei der Krankenkasse.

Das korrekt ausgefüllte BTM-Rezept für Cannabis

Seit dem 01. Juli 2021 ist je Blütensorten zu Kassenlasten jeweils ein BTM-Rezept notwendig.

Siehe: https://www.cannabis-aerzte.de/btm-kassenrezepte/

Bei der Rezeptprüfung sind folgende Informationen notwendig:

  • Ausstellungsdatum: Das BTM-Rezept muss innerhalb von sieben Tagen nach der Ausstellung in der Apotheke vorgelegt werden.
  • Angabe der Blütensorte: Die Cannabis-Sorte muss explizit genannt werden, da sich die Sorten in ihrem Wirkstoff-Gehalt unterscheiden. Eine reine Wirkstoffverordnung unter Angabe des THC-Gehalts ist nicht zulässig.
  • Dosierungsangabe: Wurde die Gebrauchsanweisung nur mit dem Hinweis „Gemäß schriftlicher Anweisung“ auf dem BTM-Rezept kenntlich gemacht, so muss die Anweisung der Apotheke zusätzlich in schriftlicher Form vorliegen. Grund dafür ist die Kennzeichnungspflicht der Primärverpackung. Fehlt eine zusätzliche schriftliche Anweisung, darf die Rezeptur bis zur Klärung nicht hergestellt werden.
  • Arztstempel: Grundsätzlich darf jeder Arzt Betäubungsmittel verordnen – ausgenommen davon sind Zahnärzte und Tierärzte, die nicht berechtigt sind, Cannabis als Medizin zu verschreiben.
  • Menge/Höchstmengen: Die gesetzlich festgelegten Höchstmengen müssen eingehalten werden. (max. 100gr/ Monat – darüber hinaus ist ein Ausnahmegenehmigung erforderlich)

cannabis-aerzte-btm-ausfuellhinweis

Quelle BTM-Rezept-Muster: DAP DeutschesApothekenPortal, DAP Networks GmbH

Verordnung von Cannabisblüten auf BTM-Rezept

Cannabisblüten können entweder für die Zubereitung eines Tees oder zur Inhalation verordnet werden.

Notwendige Informationen im Verordnungsfeld:

  • Begriff “Cannabisblüten”,
  • zusätzlich die genaue Sorte,
  • ggf. ein Verweis auf die NRF-Vorschrift 22.14 “Cannabisblüten zur Teezubereitung” oder auf die NRF-Vorschrift 22.12 “Cannabisblüten zur Inhalation”. Die beiden NRF-Ziffern besagen, dass die Cannabisblüten in der Apotheke zerkleinert, gesiebt und abgefüllt werden.
  • Verordnungsmenge: Sie darf innerhalb von 30 Tagen maximal 100 g betragen. Muss eine größere Menge verschrieben werden, so muss das Ausnahmekennzeichen “A” gesetzt werden. Die Abgabe kann in Form loser Blüten erfolgen, oder von der Apotheke in Einzeldosen abgefüllt werden, z.B. 30 Einzeldosen zu 50 mg
  • Dosierung: Entweder greift der Vermerk “Gemäß schriftlicher Anweisung” oder die exakte Dosierungsangabe erfolgt an dieser Stelle, z.B. “1 x tgl. 0,5 g in = 0,5 l Wasser 60 Minuten kochen, 1 TL Butter/Sahne zugeben” oder “1 x tgl. abends eine Einzeldosis (50 mg) verdampfen und inhalieren”.

Für die Teezubereitung erhält der Patient einen 1,7 ml Dosierlöffel (1 Löffel entspricht etwa 0,25 g Blüten, für die Inhalation einen 1 ml Dosierlöffel (1 Löffel entspricht etwa 0,1 g Blüten).

Verordnung von Dronabinol auf BTM-Rezept

Dronabinol wird v.a. in Form von öligen Tropfen (NRF 22.8) zur Einnahme, ethanolischen Tropfen zur Inhalation oder als Kapseln (NRF 22.7) verschrieben.

  • Die Dronabinol-Rezeptur sollte die Angabe über die enthaltene Menge THC pro Tropfen enthalten.
  • Zur Inhalation wird Dronabinol als 2,5 %ige ethanolische Lösung verwendet
  • Apotheken können auch Kapseln mit 2,5 mg, 5 mg und 10 mg Dronabinol herstellen
  • Die Dosierung der Kapseln muss auf dem BTM-Rezept vermerkt sein.
  • Innerhalb von 30 Tagen dürfen maximal 500 mg (0,5 g) Dronabinol verschrieben werde

Verordnung von Sativex® auf BTM-Rezept

Sativex® ist ein standardisierter Vollextrakt aus der Cannabispflanze mit 2,7 mg THC, 2,5 mg CBD und anderen Cannabinoiden in jedem Sprühstoß.

  • Bei der Verordnung gibt der Arzt auf dem BTM-Rezept an, wie viele Sprühstöße zu welcher Tageszeit eingenommen werden sollen.
  • Aus einer Flasche können 95 Sprühstöße entnommen werden.
  • Da es sich um ein standardisiertes Arzneimittel handelt, muss die THC-Konzentration nicht gesondert angegeben werden.

Verordnung von Canemes® auf BTM-Rezept

Canemes® ist ein nabilonhaltiges Fertigarzneimittel, das ausschließlich in 1 mg Kapseln mit einer Packungsgröße von 28 Kapseln verfügbar ist.

  • Die Einnahmehäufigkeit wird auf dem BTM-Rezept angegeben.

Verordnung von Cannabisblütenextrakt auf BTM-Rezept

Bei den Cannabisblütenextrakten handelt es sich um eine ölige Lösung verschiedener Cannabinoide, deren THC-Gehalt auf 5 % eingestellt ist.

  • Je nach Dosierungsangabe auf dem BTM-Rezept, erstellt die Apotheke eine Lösung in der gewünschten Konzentration (z.B. 25 mg THC/ml).
  • Die Lösung kann entweder als Tropfen oder als Pumpspray eingenommen werden.

Häufig gestellte Fragen über Cannabis & BTM-Rezepte

Zunächst sollte Ihre Krankengeschichte gut dokumentiert sein, sodass der Arzt begründen kann, weshalb keine alternative Therapie zu Ihrer Erkrankung zur Verfügung steht (Arztberichte, Krankenhausberichte, Übersicht der eingenommenen Medikamente und deren Nebenwirkungen.)

Falls Sie keinen Facharzt in Ihrer Nähe auffinden können, dann beachten Sie bitte folgende drei Regeln:

  • Ihr Arzt sollte mit Ihrem Anliegen nicht überfordert werden. Führen Sie ihn langsam an das Thema heran. (Bsp. „Du bist Schmerzpatient und hast gute Erfahrungen mit Cannabis gemacht / oder möchtest es gerne mal als Schmerzmedikament testen“).

  • Bei Skepsis Ihres Arztes legen Sie Ihm/Ihr den Gesetzestext, Studie(n) zur Behandlungserfahrung Ihrer Krankheit mit Cannabis und eine Argumentation Ihrer persönlichen und positiven Behandlungserfahrungen vor.

  • Leider gibt es noch zu viele Menschen mit einer konservativen Einstellung im Bezug zu der Heilpflanze Cannabis. Hier finden Sie unseren Leitfaden zur Überzeugung: https://www.cannabis-aerzte.de/tipps-cannabis-therapie/

Gerne können Sie unseren Antrag ausfüllen. Zusammen mit dem Antrag bzw. optionalen Unterlagen gehen Sie zum Arzt, welcher Ihnen ein schriftliches Attest mit Ihren Beschwerden schreibt. Demnach senden Sie selbst die Unterlagen an Ihre Krankenkasse. Nachdem Sie positive Rückmeldung zur Kostenübernahme für Cannabis erhalten haben, dann können Sie sich ein Rezept vom Arzt ausstellen lassen und bei einer Apotheke einlösen.

https://www.cannabis-aerzte.de/erstantrag-medizinisches-cannabis/

Medizinisches Cannabis wird über Apotheken verkauft. Es wird umgangssprachlich nicht umsonst Apothekergras genannt. Die Apotheken bekommen ihren „Stoff“ über die sogenannte Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Die Agentur baut selbst nichts an. Sie vergibt Aufträge an Unter­nehmen und überprüft Anbau, Lagerung und Qualität.

Cannabis zu besitzen ist verboten und wird bestraft. Je nachdem, wie viel man dabeihat, droht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nach eine Geldstrafe oder zu bis fünf Jahren Haft. Ausnahmen gelten für alle, die eine medizinische Verordnung haben.

Was als sogenannte geringe Menge gilt, hängt vom Bundesland ab.

Die Grenze der geringen Menge liegt dann bei 6 Gramm Bruttogewicht. Dabei wird zugunsten des Beschuldigten ein relativ geringer Wirkstoffgehalt des Cannabis unterstellt. 

Geringe Menge: Teilweise unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern

Die meisten Bundesländer halten sich an die 6-Gramm-Grenze. In einer Handvoll Bundesländern haben sich jedoch abweichende Obergrenzen durchgesetzt. Diese Grenzen sind von der Justiz des Bundeslandes in der Regel durch Richtlinien festgelegt und gelten dort in der Praxis. 

NRW, Rheinland-Pfalz und Thüringen

In diesen Bundesländern gilt eine Grenze von 10 Gramm Bruttogewicht. Bis zu diese Grenze kann das Strafverfahren also eingestellt werden. 

Berlin und Bremen: Einstellung möglich bei bis zu 15 Gramm Brutto! 

Einen Schritt weiter gehen seit 2020 Berlin und Bremen: Hier muss das Strafverfahren in der Regel bei bis 10 Gramm Bruttogewicht eingestellt werden. Darüber hinaus kann das Strafverfahren bei bis 15 Gramm Bruttogewicht eingestellt werden. 

 

Das Verfahren kann einge­stellt werden, wenn:

  • die Person keine Vorstrafen hat,
  • die Person nur geringe Schuld hat
  • die Person die Droge nur für den Eigenbedarf nutzt und
  • kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

In vielen europäischen Länder ist Konsum und -Besitz bis zu einer gewissen Menge entkri­mi­na­li­siert oder straffrei (Stand 2020).

  • Portugal:
    Eine kleine Menge Cannabis darf man für den privaten Gebrauch besitzen. Seit 2001 sind alle Drogen entkriminalisiert.

  • Tschechien:
    Eine geringe Menge für den Eigenbedarf zu besitzen ist keine Straftat, kann aber Ordnungswidrigkeit sein. Eigenbedarf bedeutet: bis zu fünf Gramm Haschisch, 15 Gramm Marihuana oder bis zu fünf Pflanzen.

  • Niederlande:
    Entgegen eines weit verbreiteten Glaubens ist die Marihuana nicht legal, sondern wird eher geduldet. Anbau, Konsum und Verkauf sind verboten. Coffeeshops dürfen mit Lizenz fünf Gramm pro Tag und Kunde verkaufen. Diese Menge zu besitzen ist straffrei. Der Erwerb in großen Mengen ist aber verboten, weswegen die Coffeeshops sich auf dem Schwarzmarkt eindecken müssen.

  • Frankreich:
    Konsum ist theoretisch verboten, es drohen hohe Geld- und Haftstrafen – theoretisch. Konsum wird meist aber geduldet.

  • Luxemburg:
    Konsum ist entkriminalisiert, gegebenenfalls droht es ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit. Die Regierung plant, den Konsum bis 2023 zu legalisieren.

  • Schweiz:
    Cannabis-Konsum und Besitz von bis zu zehn Gramm sind nicht strafbar (bis zehn Gramm). Konsum ist aber eine Ordnungswidrigkeit und kann zu einem Bußgeld führen.

  • Belgien:
    Privater Konsum und Besitz einer kleinen Menge (bis drei Gramm) ist entkriminalisiert, solange der Konsument nicht negativ auffällt.

  • Österreich:
    Der Konsum für den Eigenbedarf ist entkriminalisiert. Eigenbedarf bedeutet: maximal 20 Gramm THC, das entspricht 200 Gramm Blüten. Anbau, Verkauf und Besitz einer größeren Menge sind aber verboten.

Cannabis Ärzte auf einem Blick

Hier finden Sie ein Auszug der besten und neuesten Ärzte, die Ihnen anhand Ihrer Erkrankung ein Rezept für Cannabis ausstellen können. Welche Erkrankung behandelt wird finden Sie entsprechend im jeweiligen Inserat.

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