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  • Fachgebiete
    Schmerzmedizin
  • Weiterbildung
    Infektologie, Innere Medizin, Naturheilkunde, Orthopädie, Schmerzmedizin, Osteopathie
  • Abrechnung
    rein privatärztlich
  • Kosten bei Erstvorstellung
    110 - 120 €
  • Gesprochene Sprachen
    Deutsch, Englisch

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Besonderheiten

Liebe Leserin!
Lieber Leser!

Sie interessieren sich aufgrund Ihrer Erkrankung für eine erstmalige Verordnung von medizinischem Cannabis. Oder aber Sie sind bereits auf medizinischen Cannabis eingestellt und benötigen ein Folgerezept. Dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse!

Aber Sie müssen sich bitte über folgendes im klaren sein: Das Betäubungsmittelgesetz hat die Messlatte für die Verordnung von medizinischem Cannabis sehr hoch angelegt. Cannabis dürfen Ärzt:Innen nur unter bestimmten Voraussetzungen verordnen. Sind diese gegeben, dann spricht nichts gegen das erstmalige Ausstellen eines Cannabis-Rezeptes. Gleiches gilt auch für die Patient:Innen, die bereits medizinisches Cannabis einnehmen und sich bei mir wegen eines Folgerezeptes erstmals vorstellen. In diesem Fall muss ich ebenso prüfen, ob weiterhin die Voraussetzungen für die Fortführung einer Cannabistherapie bestehen. Rechtlich reicht es nicht aus, dass vorbehandelnde Ärzt:Innen bereits ein Cannabisrezept ausgestellt haben. Aber warum ist das so? Cannabis kann auch eine heilende Wirkung entfalten, so dass u.U. eine Verordnung ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr nötig ist oder sich aber neuerdings andere Gründe ergeben haben könnten, die eine Fortführung der Cannabistherapie verbieten.

Das ärztliche Berufsrecht fordert ebenso seinen Tribut. Es verpflichtet mich dazu Neupatient:Innen, unabhängig davon, ob diese mit mir wegen eines Erst- oder Folgerezeptes Kontakt aufnehmen, persönlich in meinen Praxisräumen empfangen zu müssen. Ggf. schliesst dieser Termin auch eine körperliche Untersuchung mit ein. Für diesen Ersttermin nehme ich mir für Sie exklusiv 30-60 Minuten Zeit. Sie entscheiden, in Abhängigkeit von Ihrer Krankenvorgeschichte und/oder dem Gesprächsbedarf, wie lang dieser Termin sein soll. Ist diese Hürde einmal genommen, erlaubt mir das Berufsrecht Folgerezepte auch online per Videosprechstunde auszustellen.

Das ärztliche Berufsrecht und das Betäubungsmittelgesetz sind zwei Rechtsnormen, die es in sich haben. Ärzt:Innen haben sich penibel genau an die darin festgelegten rechtlichen Vorgaben zu halten. So ist die Verordnung von Cannabis, lt. Berufsrecht, allein aufgrund einer Videosprechstunde, nur in begründeten Einzelfällen erlaubt! Ärzt:Innen, die dagegen verstossen, riskieren ihre Berufserlaubnis und ein Strafverfahren wegen des Verstoß gegen den §13 des Betäubungsmittelgesetzes. Die Gefängnisstrafen, die daraufhin folgen, können sehr empfindlich ausfallen, so wie es ein im März 2023 ergangenes Revisionsurteil des BGH demonstrierte (Nr. 066/2023). Der verurteilte Arzt, der unbegründet Cannabis verordnet hatte, wurde zu 3 Jahren Haft verurteilt und verlor seine Approbation.

Sie sind sich nicht sicher, ob ich der richtige Arzt für Sie bin oder sich eine längere Anreise lohnt - kein Problem! Gerne können Sie vorab eine 10-minütige Videosprechstunde buchen. In diesem Info-Gespräch können wir gemeinsam ausloten, ob die Verordnung von Cannabis bei Ihrer Erkrankung oder den Beschwerden überhaupt infrage kommt.

Seit 1996 betreibe ich eine privatärztliche Praxis in Lüneburg. Mit einem ganzheitlichen Ansatz verbinde ich schulmedizinische sowie alternativ-medizinische Methoden. Eines meiner Therapieschwerpunkte ist seit Jahren die Anwendung und Verordnung von Cannabis als Medizin. Über meine weiteren Therapieangebote informiert Sie meine Homepage unter https://osteopathie-in-lueneburg.de.

Sie sind herzlich eingeladen unter +494131-402223 mit meinen Mitarbeiterinnen persönlich einen Termin zu vereinbaren oder aber online unter dem folgenden Link einen solchen zu buchen: https://osteopathie-in-lueneburg.de/termin-hier-online-buchen/.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Mit besten Grüssen

Dr. Thomas Hartmann

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