Was ist mit der Cannabisblüten Auswahl gemeint?
Immer mehr Patient:innen nutzen Telemedizin-Angebote, um sich medizinisches Cannabis verschreiben zu lassen. Doch was viele nicht wissen: In manchen Webshops und Systemen dieser Anbieter gibt es keine echte Wahlfreiheit.
Statt das Rezept an eine Apotheke ihrer Wahl senden zu können, sind Patient:innen gezwungen, aus einer vorab festgelegten Produktauswahl zu wählen. Die Abwicklung erfolgt dann über eine spezifische Partnerapotheke – ohne, dass eine Änderung oder freie Wahl möglich ist.
Warum ist das problematisch?
Diese Praxis kann für Patient:innen gleich mehrere Nachteile mit sich bringen:
- Eingeschränkte Entscheidungsfreiheit: Die freie Wahl der Apotheke und des Medikaments wird unterbunden.
- Preisnachteile: In anderen Apotheken könnten Cannabisblüten oder andere Medikamente günstiger sein – besonders für Selbstzahler:innen.
- Längere Lieferzeiten: Falls die vorgegebene Partnerapotheke Lieferschwierigkeiten hat, kann es zu Verzögerungen kommen.
- Unvollständige Produktauswahl: Die Mehrheit der Telemedizin-Anbieter kann sehr schlecht gewährleisten, dass wirklich alle verfügbaren Cannabisprodukte gelistet werden, was die Therapieoptionen für Patient:innen stark einschränkt.
Gesetzliche Grundlage: Patienten haben das Recht zu wählen
Dass Telekliniken Patient:innen in ihrer Wahlfreiheit einschränken, kann gegen mehrere Gesetze verstoßen. Dazu gehören:
- Apothekenwahlrecht (§ 9 Apothekengesetz) – Jeder Patient hat das Recht, seine Apotheke frei zu wählen.
- Patientenrechtegesetz (§ 630a, § 630e BGB) – Patienten müssen umfassend über ihre Behandlung und Alternativen aufgeklärt werden.
- Wettbewerbsrecht (§ 1 GWB, § 11 HWG) – Unzulässige Absprachen zwischen Telekliniken und Apotheken könnten gegen das Kartellrecht verstoßen.
- Rahmenvertrag der Arzneimittelversorgung (§ 128 SGB V) – Vertragsärzte dürfen nicht mit bestimmten Apotheken kooperieren, um bestimmte Arzneimittel zu bevorzugen.
Was können Patient:innen tun?
Falls du als Patient:in von einer solchen Einschränkung betroffen bist, kannst du folgende Schritte unternehmen:
- Nachfragen! Lass dir von der Teleklinik erklären, warum keine freie Apothekenwahl möglich ist.
- Alternative Anbieter nutzen – Es gibt Telemedizin-Plattformen, die eine freie Wahl von Apotheke und Produkt ermöglichen.
- Beschwerde einreichen – Bei der Verbraucherzentrale oder der Wettbewerbszentrale kannst du Verstöße melden.
Fazit: Informiert bleiben und eigene Entscheidungen treffen
Die Wahlfreiheit bei medizinischem Cannabis ist gesetzlich verankert. Telekliniken, die nur eine vorgefertigte Produktauswahl anbieten, handeln möglicherweise nicht im Sinne der Patient:innen. Deshalb gilt: Informiere dich, vergleiche Angebote und bestehe auf dein Recht, die beste Therapie für dich selbst zu entscheiden!



